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Seite:Deutschland unter Kaiser Wilhelm II Band 1.pdf/285

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Das Handelsrecht
Von Dr. Hans Trumpler, Syndikus der Handelskammer Frankfurt a. M.

Neue Aufgaben.

Die politische Einigung unter einer zentralen Staatsgewalt hatte in Deutschland die latenten wirtschaftlichen Kräfte freigelegt, deren rapide Entfaltung das junge Reich in kurzem zu einem der ersten Handels- und Industriestaaten der Welt machte. Die Gesetzgebung wurde hierdurch vor große Aufgaben gestellt. Es galt, die gesetzlichen Vorschriften dem gesteigerten Binnen- und Welthandelsverkehr anzupassen, für neue Erscheinungen des wirtschaftlichen Lebens die rechtliche Basis zu schaffen. Die außerordentlich schnelle wirtschaftliche Expansion, in Verbindung mit technischen Umwälzungen, hatte dabei zu einer tiefgreifenden Veränderung in der Struktur der Bevölkerung geführt. Es traten Verschiebungen ein zwischen den landwirtschaftlichen und den in Handel und Industrie tätigen Bevölkerungskreisen, zwischen Großhandel und Industrie auf der einen und Kleinhandel und Handwerk auf der anderen Seite. Es entstand ein großes Arbeiterheer, ein neuer Stand von Privatangestellten. Die fortschreitende Entwicklung hat die Gesetzgebung gezwungen, den individualistischen Zug, der sie bis über die Mitte des 19. Jahrhunderts beherrscht, immer mehr zu verlassen. Mit dem Prinzip des laisser faire wurde gebrochen. Die Gesetzgebung zögert jetzt nicht mehr, auch in komplizierte Gebilde des wirtschaftlichen Lebens in einer von den Interessenten nicht selten schmerzhaft empfundenen Weise einzugreifen. Leitende Grundgedanken ihrer Tätigkeit sind dabei: tunliche Ausgleichung kollidierender Interessen, Milderung der sozialen Gegensätze, Schutz des wirtschaftlich Schwachen, Hebung der geschäftlichen Moral, Stärkung der Reellität des kaufmännischen Verkehrs.

Handelsgesetzbuch 1897.

Im Mittelpunkt der Gesetzgebungsarbeit steht die Neurevision des Handelsrechts durch das HGB. vom 10. Mai 1897. Neben der gleichzeitigen Kodifikation des bürgerlichen Rechts tritt die des Handelsrechts allerdings an Bedeutung weit zurück. Der Wunsch nach Rechtseinheit war bereits durch das Allgemeine Deutsche Handelsgesetzbuch, verfaßt 1857–1861, verwirklicht worden; es galt daher hauptsächlich, dieses nach Form und Inhalt gleich vorzügliche Gesetzgebungswerk, dessen Einfluß weit über die Grenzen Deutschlands ging, mit den Vorschriften des neuen bürgerlichen Rechts in Einklang zu bringen. Immerhin bot sich auch hier die Gelegenheit, den Verkehrsbedürfnissen durch die Regelung einiger neuen Materien zu entsprechen und die oben entwickelten Grundgedanken zum Ausdruck zu bringen.

Empfohlene Zitierweise:
Diverse: Deutschland unter Kaiser Wilhelm II. – Band 1. Verlag von Reimar Hobbing, Berlin 1914, Seite 269. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Deutschland_unter_Kaiser_Wilhelm_II_Band_1.pdf/285&oldid=- (Version vom 1.1.2026)