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Seite:Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat.djvu/46

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Kampf gebrochen werden. Daher ist die Verletzung der Staatsgesetze keine Forderung des täglichen Lebens. Aber eine Heiligkeit der Gesetze gibt es so wenig wie eine Heiligkeit des Eigentums. Hochachtung vor den Gesetzen und den Staatsmächten kann von niemandem verlangt werden. Für den Anarchisten ist das Gesetzbuch ein Fahrplan, um in der Gesellschaft die nötigen Anschlüsse zu finden, in der er bis zur Revolution wohl oder übel leben muß, weiter nichts. Aber der Anarchist geht keine freiwilligen Verpflichtungen ein, die seine Selbstbestimmung beeinträchtigen oder ihn einer Autorität unterwerfen können. Er hat in keiner Kirche etwas zu suchen und bekleidet keine staatlichen Ehrenämter. Wird er gezwungen, als Geschworener oder Schöffe den Richter über andere Menschen zu spielen, so urteilt er nach seinem sozialen Gewissen, das dem Staat das Recht bestreitet, Unglückliche zu bestrafen, die über die vom Kapitalismus gelegten Fallstricke gestrauchelt sind. Soll er gezwungen werden, in den Krieg zu gehen, um für fremden Vorteil seinesgleichen zu töten, so weigert er sich, es zu tun und stirbt lieber für die eigene Ueberzeugung als für das Geschäft seiner Quälgeister. In seinem Hause übt er keine Autorität, noch duldet er sie. In den Dingen des Geschlechts geht er die Wege, die er für richtig hält, ohne sich darum zu kümmern, welche Wege andere Menschen gehen. Keine Frau gehört einem Mann, kein Mann gehört einer Frau. Was zwei mündige Menschen in der Verschwiegenheit tun, um einander zu erfreuen, ist niemals Sache eines Dritten, nicht des Ehemanns noch der Ehefrau nicht des Nachbars noch des Genossen, nicht der Kirche noch des Staates. Anarchist und Anarchistin sind nicht Beherrscher ihrer Kinder, sondern ihre Kameraden und Helfer. Wer seine Kinder prügelt, mißbraucht seine körperliche Ueberlegenheit zur Errichtung eines Machtverhältnisses, festigt dadurch die Macht und Autorität von Staat und Kapital und verseucht, indem er den Machtwahn in sein Kind hineinschlägt, auch das Geschlecht der Zukunft. Der Anarchist glaubt nicht an Götter noch an Gespenster, nicht an Priestersprüche noch an die Behauptungen der Wissenschaftler, die er selbst nicht nachprüfen kann. Er fragt nicht nach dem Klatsch der Straße noch nach der Mode in den Angelegenheiten der Kunst und der Weltanschauung. Er geht seinen Weg geradeaus, verantwortlich sich und seinem Gewissen, verantwortlich der Menschheit, die er eins weiß mit sich und seinem Gewissen. Er tut das Rechte, da er weiß, was Recht ist. Denn Recht und Freiheit ist das gleiche, wie Gesellschaft und Persönlichkeit das gleiche ist. Aus dem Recht wächst die Gleichheit des Kommunismus, aus der Gleichheit die Freiheit der Anarchie!


LITERATUR-ÜBERSICHT

Die Aufzählung aller anarchistischen Bücher und Schriften würde eine eigene Broschüre füllen. Hier konnten nur Werke berücksichtigt werden, welche sich unmittelbar mit den Lehren oder der Geschichte des freiheitlichen Sozialismus und des individualistischen und syndikalistischen Anarchismus beschäftigen. Auch da konnte nur eine geringe Auswahl getroffen werden. Alles Wertlose, auch wenn es größere Auflagen erzielt hat, blieb unerwähnt. Die mit * bezeichneten Schriften sind noch im Handel und können durch die Geschäftsstelle des „FANAL“ bezogen werden. Das übrige muß durch Antiquariate beschafft oder von öffentlichen Büchereien ausgeliehen werden.

Andrews, Pearl, St.: Die Wissenschaft von der Gesellschaft.
Arschinoff, P.: Die Geschichte der Machno-Bewegung.*
Baginski, Max: Syndikalismus.*
Bakunin, Michael: Werke. Band I, Band II, Band III.*
– Gott und der Staat.*
– Die Pariser Kommune und der Begriff des Staates.
– Briefwechsel mit Herzen und Ogarjew.
Bauer, Edgar: Der Streit der Kritik mit Kirche und Staat.
Berkman, Alexander: Die Tat.*
– Die russische Tragödie.*
– Die Kronstadt-Rebellion.*
Borgius: Ideenwelt des Anarchismus.*
Brupbacher, Fritz: Marx und Bakunin.*
Cahn, Berthold: Sollen sich Anarchisten organisieren?*

Empfohlene Zitierweise:
Erich Mühsam: Die Befreiung der Gesellschaft vom Staat. Fanal-Verlag Erich Mühsam, Berlin 1933, Seite 296. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Befreiung_der_Gesellschaft_vom_Staat.djvu/46&oldid=- (Version vom 31.7.2018)