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Thietmar von Merseburg: Die Chronik des Thietmar von Merseburg

gewesen wäre, dem Markgrafen anzuzeigen unterlassen hatten. Darum entbrannte nun der kaum erloschene Grimm Ekkihards auf das Stärkste und seine Krieger bekamen Befehl, sich zum Rachezuge zu rüsten. Rambald, von dem er vor allen viel hielt, sammelte eine große Schaar und umzingelte Goresin, und indem er aller Männer sammt ihrer Habe sich bemächtigte, führte er dieselben mit sich heim, und entließ nachher keinen ohne schweres Lösegeld. Als ich nun die Unseren, die mir das Vorgefallene klagten, fragte, wie eine solche That gesühnt sei, so vernahm ich von ihnen zu meinem großen Schrecken, daß gar keine Entschädigung erfolge. Wenn aber in dieser Landschaft das göttliche Gesetz etwas Geltung hätte, so würde die weltliche Macht nicht so unsinnig verfahren. Denn ich sage es allen Gegenwärtigen wie Zukünftigen, daß diese Sache nicht einschlafen darf und daß sie nicht anders als durch bischöfliche Entscheidung geschlichtet werden kann. Ein Jeder kann schweigen, so lange er will, aber hat er einmal eine Sache anhängig gemacht, so darf er sie nicht unentschieden lassen und so seinen Nachfolger beeinträchtigen. Da, wo dergleichen Händel entstehen, müssen sie auch nach kanonischem Rechte beendet werden. Wenn meine bischöflichen Amtsbrüder mit einander übereinstimmten, wie wir das in der Apostelgeschichte [1, 14; 15, 25; 4, 32] lesen, so würden die Ungerechten in ihrer hartnäckigen Anmaßung nicht also bestärkt werden. Wenn einer von jenen in gehöriger Weise angelklagt wird, so wird er auf alle mögliche Weise vertheidigt; das ist aber keine Rechtfertigung, sondern nichts als eine unerlaubte Bestärkung im Unrecht, die nur zu noch viel schlimmeren Dingen führt und ihnen in Zukunft schweren Schaden bringt. Darum so mögen doch wiederum Eines Sinnes werden, die Eines Glaubens sind, auf daß sie die giftige Rotte der mit einander verschworenen Verkehrten um so kräftiger vernichten können. Das hier Gesagte mag genügen.


50. Jetzt aber will ich von einem meiner geistlichen Mitbrüder, Namens Conrad, ein weniges sagen, damit er, der nach

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Thietmar von Merseburg: Die Chronik des Thietmar von Merseburg. Verlag von Franz Duncker, Leipzig 1879, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Chronik_des_Thietmar_von_Merseburg.pdf/165&oldid=- (Version vom 24.9.2023)