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Schuldner und Feinde der Juden, um Tumulte zu erregen und die Juden zu berauben. Als auch mehrere Barone das Beispiel nachahmten, die Juden in ihren Gebieten beraubten und dazu noch fortjagten, gingen die Juden den Papst um Schutz und Hilfe an. Damals saß Innocenz III. auf dem Apostolischen Stuhle. Derselbe erfüllte den Wunsch der Juden, und in einem Schreiben, welches aus dem Lateran vom 15. September 1199 datiert ist, gebiet er der Christenheit bekannt, daß er nach dem Beispiele der Päpste Calixtus, Eugenius, Alexander, Klemens, Cölestin die Juden mit dem Schilde des Apostolischen Stuhles decken werde. Er wolle sie zwar in die nötigen Schranken verweisen, aber er dulde durchaus keine Verkümmerung des ihnen gesetzlich Zustehenden, und verbiete insbesondere, daß man sie zur Annahme des Christentums nötige.

Zu den Schranken, welche der Papst hier im Auge hat, gehört insbesondere die kirchliche Forderung, daß die Juden nicht als öffentliche Beamte über Christen gesetzt werden sollen, weshalb Papst Klemens IV. im Jahre 1266 den König Jayme von Aragonien, welcher Juden öffentliche Ehrenämter verlieh, um die leeren Kassen dadurch zu füllen, eindringlich warnt, er möge so schmähliche Vorwürfe nicht auf sich laden und die Gefahren bedenken, die seinem Reiche dadurch entstehen könnten. Auch der Erzbischof Peter von Magdeburg wurde im Jahre 1372 von dem Papste Gregor XI. streng getadelt, weil er einen Juden über mehrere Städte des Erzstiftes gesetzt hatte, der mit gefühlloser Härte, sogar mit Anwendung der Folter, die Gelder eintrieb. Eine andere Forderung war, daß die Juden keine Wucherzinsen nehmen sollten.

Als gegen die Mitte des dreizehnten Jahrhunderts bei den Zurüstungen zu einem neuen Kreuzzuge wieder Ausschreitungen gegen die Juden vorkamen, richteten diese an den Papst Gregor IX. die Bitte, er möge sie gegen ihre Verfolger schützen. Der Papst gewährte ihre Bitte und stellte ihnen unterm 3. Mai 1235 aus Perugia einen Schirmbrief aus, worin er jeden Christen mit der Strafe des Kirchenbannes bedroht, der den Juden Gewalt anthut.

Auch von den Päpsten Innocenz IV. und Gregor X. wurden den Juden solche Schirmbriefe ausgestellt, die auf Veranlassung des Kaisers Rudolf von Habsburg und seines Reichskanzlers, des Erzbischofs Heinrich von Mainz, im Jahre 1287 von den Schultheißen und Schöffen zu Frankfurt a. M. in Abschrift besiegelt wurden. In diesen Schirmbriefen wird die Verfolgung und Beraubung der deutschen Juden verboten, und dieselbe als Werk der Habgier geistlicher und weltlicher Herren dargestellt. Die Erzählungen von dem Ermorden und Opfern christlicher Knaben wird als eine von solchen Herren ausgegangene Erfindung erklärt. „Wir haben,“ sagt Papst Innocenz IV., „von den Juden in Deutschland thränenreiche Beschwerden darüber erhalten, daß nicht wenige weltliche und geistliche Fürsten, um sie ihrer Güter berauben zu können, gegen sie verschiedene unerlaubte Handlungen erfinden, so daß sich die genannten Juden in einer viel schlechteren Lage befinden, als ihre Väter unter Pharao in Ägypten. Indem wir aber nicht wollen, daß die genannten Juden, deren Bekehrung der barmherzige Gott erwartet, ungerechterweise gequält

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Friedrich Frank: Die Kirche und die Juden. Manz, Regensburg 1893, Seite 36. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Kirche_und_Die_Juden.djvu/44&oldid=- (Version vom 31.7.2018)