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hinsichtlich der Untersuchung der ganzen Elster zu Beförderung des Perlenfangs ausgesprochen worden war.

Vor Abgang dieses Berichts, den 12. Novbr. 1680 wurde von dem Perlenfischer Johann Schmirler beim Amte Voigtsberg angezeigt, daß Adam Reichenbach und dessen Bruder Johannes, beide Müller zu Mühlhausen, ihre Mühlgraben gereinigt hätten. Er, der Perlensucher,


wasser dergleichen Muscheln gebracht und eingeschwemmet worden, massen dann niemandt Bis anhero geweßen, der solches observiret und darauf achtung gegeben, weil der Perlensucher weiter nicht als in seiner bishero gewöhnlichen Refier bis etwan eine halbe meil weges unter Ölßniz, daß nachsuchen Verrichtet; Alß stelle Ew. hochfürstl. durchl. Ich unterthänigst anheimb, ob es nicht nötig sei? Das in Künfftigen Sommer der ganze Elster Strohm, so weit sich derselbe Bis an das Reußische territorium erstrecket, visitiret, und so dann nach Befindung anstatt gemachet, auch damit Jährlich continuiret und alßo das Befugnüße und Regale des Perlensuchens auff den ganzen Elster Strohm Bey Zeiten excerciret würde, ehe etwann ein undt der andere Gerichtsherr deßen sich anmassen und also hernach nur Vergebliches disputat entstehen könne, Denn ich nicht dafür halte daß noch Zur Zeit einige contradiction sich ereignen werde, weil niemandt etwas davon so genau observiret und in acht genommen haben mag; Jedoch und daferne an mehr orten der Elster die Gelegenheit zum Perlensuchen, sich ereignen möchte, dürffte er einer Person, als den iezigen Perlensucher allein, Zu schwehr fallen, Sintemahln seine iezige Refiren neben den neuen Bächen, sich uff etzliche meil weges, dem wasser fluße nach erstrecken, und Er alßo mehr als Zu Viel zu thun hat, wenn er denselben sein Recht thun und solche fleißig außsuchen will, umb des willen Er auch Vermöge seines Vorigen unterthänigsten Supplicats umb eine Zulage ansuchen dahero Beruhet Vorhergesagtes alles auff Künfftiger weitern Befindung und nachdenken; Immittelst habe ich dieses in Unterthänigkeit erinnern und fernerer gnädigsten anordtnung erwartten wollen. Verbleibende
 Ew. Hochfürstl. durchl.
 Unterthänigst
 gehorsambster
 Gentzsch, Ambtsschösser.
     VoigtsBergk den 2. December 1680.

Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 97. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/105&oldid=- (Version vom 31.7.2018)