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zur Renzschmühle 16 Stück ganz helle und 3 verdorbene; endlich von der Renzschmühle bis Elsterbergk, Roschwitz und bis zur reußischen Grenze ist weiter nichts zu finden gewesen. Der ganze Fund betrug also 73 ganz helle, 20 Stück halb helle und 11 Stück verdorbene.“ –

In seinem Berichte erwähnte der Perlenfischer noch, daß in den größeren Tiefen zwischen Plauen und Elsterberg ebenso in verschiedenen Wehren nicht allerwegen gefischt werden könne; ingleichen bemerkte er, daß er bei der Visitation der Gewässer von niemandem gehindert worden sei, und wenn man ihn ja gefraget, was er da zu schaffen, so habe er seinen Amtsschein vorgezeiget, worauf man ihn alsbald in Ruhe seiner Verrichtung habe nachgehen lassen.

Diesen Bericht übersandte der Amtmann Genzsch zu Voigtsberg zugleich mit einem eigenen, in welchem er die Verdienste des Perlensuchers weiter auseinandergesetzet und seine erbetene Gehaltszulage in Erinnerung brachte, am 27. Septbr. 1681 an Herzog Moritz, so wie der Perlensucher selbst nach Vorschrift die eingesammelten Perlen einlieferte und die Folge davon war, daß am 5. Octbr. ein hohes „Bevehlig“ an den Amtmann von Voigtsberg erging[1], in welchem der Herzog


  1. Von Gottes Gnaden, Moritz, Herzog zu Sachsen etc.
    Lieber Getreuer, Wir haben aus Deinem erstatteten unterthänigsten bericht und beigelegter Beschreibung mit mehreren ersehen, wie der Perlensucher zu Oelsnitz den Elsterstrohm und dareingehende Bäche bis an das Reußische Territorium befunden, sein Uns auch die von ihm ausgehobenen Perlen gegen ein unterschriebens Verzeichniß zu recht überliefert und dabey sein Verlangen wegen einer Zulage referirt worden. So viel nun diese Verrichtung des Perlensuchers an sich selbst betrifft, lassen Wir uns Deinen unmaßgeblichen Vorschlag gnädigst gefallen und ist dieselbe durchgehents, also auch die neue Plauische Revier dem jetzigen Perlensucher auf seine geleistete Pflicht anzuvertrauen, wobey wir [108] geschehen lassen können, daß er seinen jüngsten Bruder diese wissenschaft mit beybringe und sich seiner beyhülfe mit aufsicht und begehung der Wasser gebrauche, welcher auch künftig deßhalben zu verpflichten und damit er diesem allen desto fleißiger obliege soll ihm hinführo anstatt bisher geordneter 30 fl. jährlich 60 Gülden zur Belohnung hiermit bewilligt sein, darbey er zu acquiesciren, zumahl er sein Handtwerk hat, und sich also bevorab winters Zeit, da er nichts zu versäumen wohl darbei befinden kann, welches Du ihme zu remonstriren und wenn der solches mit unterthänigstem Danke erkennet, Crafft dieses zu verfügen hast, damit ihme von jetzo Michaelis an Quartaliter 15 fl. gegen Quittung vergnügt werden.
         Am deme beschieht unsere Meinung. Datum Moritzburg an der Elster, den 5. October 1681.
    V. v. Seckendorf.     
Empfohlene Zitierweise:
Johann Gottlieb Jahn: Die Perlenfischerei im Voigtlande. Selbstverlag des Verfassers, Oelsnitz 1854, Seite 107. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Die_Perlenfischerei_im_Voigtlande.pdf/115&oldid=- (Version vom 31.7.2018)