Seite:Dillenius Weinsberg 011.png

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Eisesheim, vom J. 777 auf dem Böllinger Hofe, vom J. 788 in Neckar-Gartach, Heilbronner Orten, wird Weinsberg nirgends berührt, was freilich noch Nichts beweist. Unter den Gütern, welche die Kirche, die Bisthümer oder Klöster dieser Periode besaßen, finden sich in den noch vorhandenen Urkunden nur etliche bei Alt-, Neulautern und Stangenbach im jetzigen O.A.-Bezirk Weinsberg, welche das Kloster Fulda besaß; aber weder hier, noch bei den vielen Besitzungen des Klosters Lorsch im benachbarten O.A.-Bezirk Neckarsulm ist der Name Weinsberg zu finden, wogegen Weinsberg nach Obigem als Capitelsstadt des Bisthums Würzburg erscheint. In diese Periode fällt nun die erste Notiz von einer Freiherrschaft Weinsberg, welche das im II. Abschnitt berührte Privilegienbuch gemeiner Stadt Weinsberg de anno 1468. S. 152 ff. in Folgendem enthält: „Anno 814 hat Kaiser Ludwig I. die Freiherrschaft Weinsberg erstlich aufgerichtet und solche Herren gemacht zu Erbkämmerern des Reichs.“

Eine Urkunde, worauf sich diese Notiz gründete, läßt sich nirgends auffinden. Dagegen ist aus der Geschichte der Karolinger wohl bekannt, daß sie bei ihren fortwährenden Kämpfen unter sich selbst die größten Opfer brachten, um durch reiche Schenkungen jeder Art ihr Dienstgefolge recht fest an ihre Parthei zu knüpfen, daß namentlich Ludwigs des Frommen ungemessene Freigebigkeit Vieles von dem eroberten Krongut in Alemannien an Klöster und Dienstleute zersplitterte, und daß sich gerade damals die Adelsmacht durch das Sinken der ärmeren Freien hob. Insbesondere war gerade unter Ludwig I. dem Frommen, die stets abnehmende Zahl der Freien der Gegenstand einer Statistik, welche er zum Behuf des Heerbannes anordnete, um zu erfahren, quanti homines liberi in singulis comitatibus maneant, qui possint expeditionem exercitalem per se facere. v. Stälin, wirt. Geschichte I. S. 352 ff. vgl. 342.

So gelangten wir denn in dieser Periode, wenn auch nicht urkundlich, doch mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit auf den

Ursprung der Burg und Freiherrschaft Weinsberg

und auf die Freiherrn von Weinsberg erster Linie; denn vom J. 1140 an beginnt offenbar mit dem kaiserlichen Kämmerer Dietport ein zweites Geschlecht. In die gleiche Zeit fällt wohl auch die Entstehung der Stadt Weinsberg, von welcher sich früher nach Obigem sonst keine Spur findet, wie sie auch später erst im J. 1140 erscheint, ohne jemals unter den Besitzungen der alemannischen oder fränkischen Herzoge von 917–1080 genannt zu werden. v. Stälin, w. G. I. S. 542 *)[1].

Aus dem Dunkel, das hier noch über unserer Geschichte liegt, werden wir auf folgende Vermuthung geleitet, mit welcher zum Theil auch Dr. C. Pfaff übereinstimmt:


  1. *) Nur als Capitelsstadt kommt sie im 9. Jahrhundert vor. S. unten Abschn. VII. Als Orte, die zum fränkischen Neckargau, der das würzburgische Landcapitel Weinsberg umfaßte, gehörten, nennen die württ. Jahrb. v. 1844 folgende: Auenstein, Buchenau, Binswangen, Böttingen, Bretzfeld, Buchhorn, Dahenfeld, Duttenberg, Ellenhofen, Eppach, Erlenbach, Flein, Granschen, Griesheim, Gruppenbach, Gundelsheim, Heilbronn, Heinrieth, Hölzern, Jaxtfeld, Kochendorf, Kocherthürn, Lampoldshausen, Langenbeutingen, Löwenstein, Mainhard, Maßholderbach, Neckarsulm, Öhringen, Offenau, Pfahlbach, Pfedelbach, Rückertshof, Schwabbach, Sölbach, Sontheim, Sulzbach, Tiefenbach, Weiler, Westernach, Willenbach, Willsbach, Züttlingen. Vgl. unten die nachmals zur Freiherrschaft Weinsberg gehörigen Orte.