Seite:Dillenius Weinsberg 012.png

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Unsere Gegend, ein Theil des Sulmgaues, war Krongut des erobernden Frankenkönigs. Ludwig der Fromme beschenkte oder belehnte – welches Letztere wegen der Wiederabnahme im J. 1140 wahrscheinlicher ist – Einen der alemannischen Mittelfreien (medianus) mit einigen, die nachmalige Freiherrschaft bildenden Orten und dieser erbaute auf den Ruinen der von den Alemannen gebrochenen Römerfeste (s. ob. Abschn. II. S. 5.) die Burg Weinsberg, unter welcher anfangs nur eine kleine Ansiedlung von unfreien Burgangehörigen war, welche auch später noch unmittelbar zur Burg gehörten; wie es noch im J. 1475 (nach Pfaff) ein unter 4 Pächter für jährl. 40 Malter Frucht verliehener Hof war mit 201 Morgen Äcker, darunter etliche frühere Weingärten und 28½ Morgen Wiesen, darunter etliche frühere Äcker.

Nun aber entstand dabei auch eine Niederlassung von freien Leuten, welche zwar von der Burg den Namen annahm, aber von den Burgherrn unabhängig war und sehr wahrscheinlich schon von den Hohenstauffen das Stadtrecht erhielt, nach dem Untergang der Hohenstauffen an das Reich kam und nach und nach – wie unten folgt – Reichsfreiheit als Reichsstadt erhielt. Es theilt sich deßhalb unsere Geschichte in die Geschichte der Freiherrn von Weinsberg und die der Stadt Weinsberg.

Wenn Andere, z. B. Pfaff und v. Stälin, die ursprüngliche Herrschaft Weinsberg als Reichs-(Palatinal-)Gut von den Neckargaugrafen, deren keiner bekannt ist, als Reichslehen an die Grafen von Calw (deren Verwaltungsbezirk die Herrschaft Ingersheim im alten Murrgau war, v. Stälin I. 568.), und durch Uta, Graf Gottfried’s von Calw Tochter, an ihren Gatten, Herzog Welf VI. kommen lassen, dem sie Kaiser Conrad III. als heimgefallenes Reichslehen abgenommen und an obgedachten Kämmerer Dietport übertragen habe: so stehen auch sie auf dem Felde der Vermuthungen, gegen welche, wenn wir auch die ob. Not. von 814 für werthlos und die folgende Reihe von früheren „liberis de Weinsberg“ nur als Ministeriale der Grafen von Calw betrachten wollten, jedenfalls sich das Bedenken erhebt, daß Burg und Stadt Weinsberg niemals unter den Besitzungen der Grafen von Calw genannt werden (v. Stälin I. S. 566 ff. und II. 374 ff.) und ebenso wenig unter den Besitzungen Welf’s VI. von gräflich Calwischer Erbschaft (v. Stälin II. S. 268); wenn auch die Chronica regia S. Pantaleonis ao. 1140 Weinesberg urbem Welphonis, ducis Bawariorum, nennt. Pfaff conjecturirt folgenderweise: Freiherr Wolfram von Weinsberg, welcher im Jahr 1129 – urkundlich erweislich – auf Burg Weinsberg saß und diese ohne Zweifel als Reichsgut vom Reiche zu Lehen trug, trat sie an den rheinischen Pfalzgrafen Gottfried von Calw ab. Von diesem kam sie durch seine Tochter Uta an deren Gatten, Herzog Welf VI.

Welf betrachtete sie als ein Stück des Allodialerbes seiner Gattin und weigerte sich daher auch, die Burg an König Conrad III., der sie als heimgefallenes Reichslehen ansprach, herauszugeben. Conrad zog deßhalb anno 1140 vor die Burg, welche sich, nachdem der zum Entsatz herbeieilende Welf bei Ellhofen geschlagen worden war (21. Dez. 1140), an ihn ergab. Conrad setzte nun auf die Burg seinen Kämmerer Dietport, welcher der Stammvater der (späteren) Herren von Weinsberg wurde.

Obgedachter Wolfram von Weinsberg kommt übrigens – wohl als ein von Burg Weinsberg Vertriebener? – noch in einer späteren Urkunde von 1160 als liber de Weinsberg vor.

Bauer vermuthet (in der Zeitschrift des histor. Vereins für das württ. Franken,