Seite:Dillenius Weinsberg 020.png

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Hohenstaufen Sohn) für das Kloster Lorch. Bauer hält (in der Zeitschrift des histor. Ver. etc. Heft VII.) Engelhard’s Abstammung von Dieport (wir vermuthen bloß Verwandtschaft als Bruder) für zweifelhaft, weil er und seine nächste Nachkommen niemals wieder als Kämmerer erscheinen, und weil Engelhard sogar zuerst als Schenke (pincerna) auftrete. Allein konnte er das nicht neben seinem Bruder Dieport sein? oder war das Kämmereramt erblich?

Auch Bauer führt uns nicht über das Feld der Vermuthungen hinaus, wenn er, an die Ähnlichkeit des Wappens derer von Weinsberg mit dem der Ritter von Ahelfingen (nur mit anderen Farben) denkend, vermuthet: dieser Engelhard dürfte – statt ein Bruder von Dietport, nach Pfaff – ein geborener Herr von Ahelfingen gewesen sein, welchen sein Lehensherr, Herzog Friedrich von Schwaben als Burgvogt auf Schloß Weinsberg versetzte.

Übrigens acceptiren wir seine Annahme: „am Ende kam in Vergessenheit, daß die Burg Weinsberg mit ihren Zubehörden eigentlich kein Familieneigenthum, sondern bloß Amtssitz und Lehen ursprünglich gewesen war.“

               Engelhard II. 1166–1212.

Mit 1166 (s. oben) und 1182 erscheint Engelhard II., welchen Pfaff für einen Sohn Engelhard’s I. hält; vom letzteren Jahr in einer Urkunde K. Friedrich’s I. v. 9. Februar; und eben derselbe kommt

1186 als Begleiter K. Heinrich’s VI. in Italien (Urkunde K. Heinrich’s VI. v. 6. Okt.), wo er Hohenstaufischer Hausministeriale heißt, wie noch im J. 1231 sein Sohn, Conradus de Winsperc ausdrücklich ministerialis Heinrici, Rom. R. genannt wird; was uns über das Verhältniß dieses Hauses zu dem Hohenstaufischen hinreichend Licht gibt. Grafen von Weinsberg kennt die Geschichte nicht, außer 1310. s. unt.

Im J. 1200 tritt er unter den freien Herren auf, deren Stand übrigens dem der Grafen ebenbürtig war (v. Stälin II. S. 533 und 538), was Bauer für einen Irrthum des Notars hält, aber zugibt, daß er und seine Familie sich immer mehr zur Würde und Geltung des hohen Adels aufgeschwungen haben.

Engelhard kommt vor von 1166 bis 1212.

An dem Kreuzzuge K. Friedrich’s I. 1189 nahm Engelhard II. nicht Theil.

1193 unterschreibt er mit seinen beiden Söhnen, Konrad I. sen. und Engelhard (III.) eine Urkunde, wodurch Kaiser Heinrich dem Kloster Lorch seine Stiftung und Freiheiten bestätiget.

Ein Friederich von Weinsberg, welchen Rüxner 1209 auf dem 13. Turnir in Worms erscheinen läßt, kommt sonst nirgends vor und Crusius bezweifelt selbst die Genauigkeit Rüxners. I. 712.

1212. Urtel von einem zu Neckarsulm unter dem Vorsitze von Engelhard II. sub arboribus, quae dicuntur Elmbaum, gehaltenen Gerichtstage (Landding), v. Stälin II. 677.

1212 thut dieser Engelhard de Winsperc kund, als er mit König Friedrich I. in Italien war (1186), habe ihn, auf Fürbitte Herzog Friedrich’s von Schwaben, Kraft von Schweinsberg mit Zehnden in Haltenberg und Herfeld, und einer Mansen in Bieningen belehnt. Nach Kraft’s Tode vom Abt von Schönthal eingetauscht für das Lehen in Bieningen. Seine Gattin war Jutta, von N. N., seine Söhne Konrad I. sen., Engelhard III. und Konrad, jun. Canonicus, 1212–14 und Archidiaconus in Würzburg, der in einer Schenkungsurkunde an das Kloster Schönthal v. J. 1219 ausdrücklich Sohn der Jutta genannt wird.