Seite:Dillenius Weinsberg 026.png

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ihm und seinen Erben die 300 Pfd. Heller jährlicher Martinisteuer, welche die Juden in der unteren Landvogtei zu Schwaben entrichten mußten (v. Stälin III. 131.).

1312, 20. März, schlug Heinrich VII. von Pisa aus noch 1000 Pfd. Heller auf die dem Konrad früher anno 1303 von K. Albrecht für 3200 Pfd. verpfändete Reichsstadt Weinsperg, Letzteres „damit er wider die Gegner des Reiches und besonders den Grafen Eberhard von Württemberg noch weitere, den Kampf zum glücklichen Ende führende Dienste thun möchte“ (v. Stälin ibid.).

eod. am 24. März versetzte Heinrich dem Konrad von Weinsberg um 400 Mark Reichenstein und das unter dieser Burg gelegene Neckargmünd (Ludwig, Urkd.).

eod. Streit mit der Stadt Weinsberg. S. unten Stadt – nachtheiliger Vergleich für Stadt Weinsberg.

eod. am 27. März bestättigte K. Heinrich ihm und seinen Nachkommen „wegen der reinen, treuen und thätigen Dienste, welche sie dem Reiche widmen,“ alle von seinen Vorfahren am Reiche erlangten Freiheiten und Besitzungen; zugleich verordnete er, daß sie selbst nur vor dem königlichen Hofrichter zu Rechte stehen und daß ihre Leute nicht vor fremde Richter geladen werden sollen (v. Stälin ibid.).

eod. anno am 29. Dez. verschrieb der König dem Konrad IV. und seinem gleichnamigen Sohne (Konr. VI.) 200 Mark Silbers auf Neckarburken (bei Mosbach); auf die Judensteuer in der niederen Landvogtei gab er ihm eine Anweisung über eine Gülte von 300 Pfd. Heller (v. Stälin).

Die eroberte, zum Reiche gezogene Grafschaft Württemberg wurde nun durch den Landvogt (advocatus provincialis inferioris Sueviae) Konrad von Weinsberg, beziehungsweise den deutschen Reichsverweser, K. Johann von Böhmen verwaltet (v. Stälin III. 132.), bis die kaiserlose Zeit nach dem plötzlichen Tode Heinrich’s VII. (24. Aug. 1313) dem Grafen Eberhard Gelegenheit bot, sein Land wieder zu gewinnen. 1315.

Es war dieses Konrad’s Culminationspunkt; nach dem Tode Heinrich’s VII. fiel die Königswahl zwiespältig aus. Friedrich von Östreich und Ludwig von Baiern waren die im Oktober

1314 gewählten Doppelkönige, zwischen denen die Parteien, Herren und Reichsstädte, sich theilten und die nun einander bekämpften. Die Reichslandvogtei in Schwaben wurde von König Friedrich – und nach der Schlacht bei Mühldorf, 1322, von König Ludwig – an den Grafen Eberhard von Württemberg übertragen.

1316. Konrad, welcher es zuerst mit König Ludwig hielt, und am 19. Sept. d. J. in dessen Heere vor Eßlingen stand, wo ihm der König 1100 Pfd. Heller auf Schloß und Dorf Obrigheim und die Dörfer Mörtelstall und Tütesheim versicherte (v. Stälin III. 149), eod. für 2000 Pfd. Heller die Stadt Sinsheim (Ludwig), wurde von diesem unter Anderen zum Helfer der Reichsstadt Hall bestellt (29. Sept.), welche Stadt der König durch Gnadenspendungen an sich zu fesseln suchte.

1317, 13. Dez., bestätigte König Ludwig von Oppenheim aus dem Konrad und seinem Sohne die Verschreibung, welche ihnen König Heinrich VII. über 200 Mark Silber auf das Dorf Neckarburken ertheilt hatte, s. oben 1312 (Stälin III. 142).

1318. Konrad und sein Sohn Konrad (VI.) und Konrad Engelhard verabreichen Agnes von Brauneck, Gattin Konrad’s (V.) in’s Kloster Lichtenstern für jährliche 40 Pfd. Heller ein Fuder Wein.