Seite:Dillenius Weinsberg 029.png

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

der Schwester Konrad’s (VI.) und der Töchter Konrad’s, Luitgard und Elisabeth (s. unten). Schenkung 28. Jan. 1328 (Wibel).

eod. anno 1328 schenken die Brüder Konrad mit seiner Gattin Luitgard, Engelhard sen. und jun. dem Kloster Schönthal den Kirchensatz in Oedheim und erhalten das Öffnungsrecht auf Burg Herbotstein (Herbolzheim).

               Engelhard VII. 1301–67.

1328, 20. Sept. Engelhard (VII.) und Engelhard Konrad verpflichten sich gegen Konrad von Hohenrieth, allen von ihrem verstorbenen Bruder Konrad VI., beim Verkauf von Neidenau eingegangenen Verpflichtungen nachzukommen.

eod. 1328 war Engelhard VII. bei der Kaiserkrönung Ludwig’s zu Rom als Zeuge (v. Stälin III. 175, s. oben).

1329, 24. Juni. Vertrag der Markgrafen von Baden mit ihrem Schwager Engelhard von Weinsberg (Schöpflin) wegen seines Antheils an Burg und Herrschaft Weinsberg.

1330, 15. April. Verkauf von Böhringsweiler, Wüstenroth und Parc. an die Grafen von Hohenlohe.

eod. 1330, 18. Juni. König Ludwig bestätiget den Gebrüdern Engelhard (VII.) und Engelhard Konrad, sowie deren Vetter, Engelhard VI. alle Privilegien, welche der Vater, Konrad (IV.) vom Reich hatte. S. oben S. 27.

eod. 29. Aug. Die Wittwe Konrad’s VI., Luitgarde von Breuberg, wieder verheirathet mit Gottfried von Eppenstein, setzt fest, daß, wenn sie keine Kinder mehr erhalte, ihr Sohn, Konrad VII. von Weinsberg (s. unten), sie beerbe, zuvor aber die von Eppenstein entschädigen soll.

1331, am St. Paulstag. Junca, genannt Fietzsin von Weinsberg vergabt ⅙ des Zehndens zu Weinsberg ihrer Tochter Anna, Nonne des Claraklosters in Heilbronn (Jäg., Heilbr. S. 124). Diese Junca gehörte nicht der Burg, sondern der Stadt an. Aber woher ihr Zehndbesitz?

1331, 13. Nov. Markgraf Friedrich von Baden und Engelhard sen. von Ebersberg thun kund, daß sie eingesehen haben die Briefe etc. betreffend die Theilung zwischen † Konrad (VI.) und Engelhard sen. und jun., und erkennen hiernach, daß die beiden Engelharde und Engelhard Konrad rechte Erben sind des halben Theils aller Güter und Rechte, welche † Elisabeth von Katzenellnbogen (s. oben S. 22. Konrad III. ux.) inne hatte in Eberstadt und den Weilern dabei, in Gellmersbach, zum Stein und derselben Burg Stein; sie gebieten Engelhard und Markgrafen Herrmann von Baden, sie nicht darin zu irren (Schöpflin).

Daß Markgraf Hermann von Baden damals wirklich eine Zeitlang in den Besitz eines Theils der Burg gekommen war, beweist eine Urkunde von 1341, in welcher er seinen Antheil für eine Schuld von 2025 Pfd. Heller an Engelhard von Weinsberg verpfändet (Ludwig).

1333, 13. Jan. Engelhard (VII.) und Engelhard Konrad bekennen, daß Wilderich von Filmar, Vicedom in Aschaffenburg, ihnen auf ihr Gut Scheuerberg 2000 Pfd. Heller geliehen (Lang).

Ebenso 3. Dez. daß ihnen nomine des Hochstifts Mainz 1000 Pfd. Heller bezahlt worden.

1334. Zoll in Wimpfen, auf Wiederlösung an Fritz, Bürger in Wimpfen um 50 Pfd. Heller verkauft (Ludwig).

1335, 2. Mai. Engelhard VII. gibt, wegen schwerer Schulden, welche