Seite:Dillenius Weinsberg 041.png

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1417, 22. Juli K. Sigmund sammt allen deren Rechten, Gerichten, Herrlichkeiten, Freiheiten, Bauten, Gütern u. s. w. als einem ewigen Mannlehen belehnt hatte, was freilich in großem Widerspruch mit dem Privilegium stand, daß die (Reichs-) Städte nicht mehr verpfändet werden sollten; weshalb die Stadt diese Belehnung wenig beachtete.

1420 erwirkte Konrad von dem Hofgericht zu Prag einen Befehl an Ott von Wurmlingen, Konraden auf alle und jede der Stadt Weinsberg Habe und Güter einzuleiten. Allein Ott wurde von den Weinsbergern gleichgültig angehört und ohne Erklärung entlassen (Jäger).

Der Verfolg dieser bis zum J. 1420 dauernden Späne gehört zu der unten folgenden Geschichte der (Reichs-) Stadt Weinsberg, deren Sache die Reichsstädte zu der ihrigen machten, wobei Konrad Sigmunds Gunst verlor.

In diese Zeit fällt wohl die von Crusius III. 417 erzählte Weinsberger Geistersage von dem Knechte, welchen Konrads Burgvogt erschlagen habe, und welcher dem in der Schloßcapelle betenden Burgvogt erschienen sei und nicht nur ihn so geängstigt habe, daß er erkrankte und bald darauf starb; sondern welcher auch bis zu dessen Tode im ganzen Schloß rumorte, die Burgwächter neckte und selbst in die Stadt herabkam. Die Stadt habe zur Sühnung des Geistes eine Fasten und eine Wallfahrt zum Kloster St. Mariä in Heilbronn angestellt und – nach Jäger, Heilbronn – das dortige Karmeliter-Kloster erbauen helfen. Vgl. Kerner’s Seherin v. Prevorst, S. 473: So „wandelten also die Geister da“ schon im 14. und 15. Jahrhdt. Was Wunder, daß sie im 19. wieder einkehrten!

1418. Konrad vergleicht sich mit Graf Heinrich von Hohenstein über die Hinterlassenschaft der Margaretha von Hohenstein, einer geborenen von Weinsberg (s. oben S. 36) Konrads Schwester.

1419. Konrad wird vom Erzbischof Dieterich von Cöln mit den Lehen belehnt, welche die Grafen von Falkenstein vom Erzstift zu Lehen hatten (Jäger).

Kaiser Sigmund tritt, als sein Schuldner (s. oben 1417) an ihn Alles ab, was die Städte Hamburg, Rostock und Wismar noch zur kaiserlichen Kammer schuldig waren (Ludwig).

Konrad vergleicht sich mit seinem Schwager, Graf Friedrich von Helfenstein und dessen Gemahlin, seiner Schwester Agnes (s. oben S. 36) über deren Erbschaft. id.

eod. anno 1419 gestattet die Kirche zu Haßmersheim Konraden die Wiederlosung der dortigen Güter der Familie Weinsberg. id.

eod. Die von Goßheim verkaufen ihre Güter zu Braunbach an Konrad für 409 fl. id.

eod. Wilhelm Geyer von Gibelstadt überläßt an Konrad die oben 1403 auf Wiederlosung verkauften Gülten und Gefälle zu Eierhausen für 110 fl. id.

eod. Johann Grimm, Schultheiß zu Neidenau, reversirt sich, Konraden die Wiederlosung der jenem verpfändeten Fischerei zu Sickingen jederzeit zu gestatten.

1420. K. Sigmund belehnt Konrad mit den Herrschaften Münzenberg, Falkenstein und Königstein, welche nach Graf Philipp von Falkensteins Tod dem Reiche heimgefallen waren und das Hofgericht in Prag erließ 1422 an Cuno von Gosheim, an Chur-Mainz und Cöln, an die Bischöfe von Würzburg und Speier, so wie an den Abt von Fulda, an Churpfalz, den Markgrafen von Baden, den Landgrafen von Hessen und den Herzog von Geldern, an die Grafen von Leiningen, Nassau, Wertheim, Hanau, Katzenellnbogen, Isenburg, an die Edlen von Allesheim,