Seite:Dillenius Weinsberg 045.png

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Annahme des Gelds verboten worden, nicht befolgt habe. Er solle sich daher am St. Gallustag vor ihm und seinem Hofgericht verantworten etc.

Durch Krankheit am Selbsterscheinen gehindert, schickte Konrad 2 seiner Vasallen, Peter von Finsterlohe und Taman von Gottlieben mit einem Attestat von einigen Adelichen und von dem Leibarzt des Bischofs von Würzburg, einer weitläufigen Instruction und einem Schreiben an den Kaiser (Öhring. Arch. Urk.): worin er sein Ausbleiben entschuldigte und vorstellte, daß er den verlangten Schuldbrief nicht bei Handen habe, da er ihn bei denjenigen, die ihm Geld vorgeschossen, hinterlegt, welche seine Herausgabe nicht zugeben etc. Zugleich gab er ihnen Briefe mit an die Königin Barbara, an Herzog Albrecht von Östreich, an den Cardinal Heinrich von Winchester, an den Grafen von Schauenburg und andere Herren in deutscher und lateinischer Sprache, wovon theilweise Abschriften im Öhringer Archiv sich finden. Sigmunds ganze Umgebung sprach für Konrad. Allein dieser beharrte auf der Auslieferung des städtischen Schuldscheins über obgedachte Vergleichssumme, ließ Konrads Abgeordnete abziehen und befahl dem ganzen Reiche, Konraden nicht gegen die Städte beizustehen, sondern den Städten gegen Konrad. Die meisten Stände achteten aber dieses Befehls nur wenig, hielten es mit Konrad, versicherten diesem, daß seine Sache bei dem nächsten Reichstage vorkommen müsse und forderten ihn auf, sich indessen öffentlich zu rechtfertigen.

Konrad that dies und schickte seine Vertheidigung fast allen Ständen 1430 (Öhr. Arch.), wandte sich aber auch wieder an K. Sigmund, um diesen für sich zu gewinnen. Zugleich forderte er die Fürsten auf, den Städten, von welchen er in einem neuen Schreiben an sie (St. Agnestag 1430) vergeblich sein Geld verlangt hatte, da sie sich wiederholt auf des Kaisers Verbot beriefen, so lange das Geleit zu versagen, bis sie ihn bezahlt hätten. Sigmund beschuldigte ihn übrigens zu Preßburg, wohin ihm Konrad die Quittung über die nach Constanz bezahlten 20,000 fl. und noch baares Geld dazu brachte, wiederholt öffentlich des Eidbruches.

Nun erklärten die Fürsten und Stände dem Kaiser auf dem Reichstag zu Nürnberg, daß sie sich diesmal mit Konrads Sache nicht mehr abweisen lassen und Sigmund sah sich dadurch veranlaßt, eine Deputation zur Begutachtung dieser Angelegenheit zu wählen, bestehend aus Friedrich von Brandenburg, den Pfalzgrafen Wilhelm und Albrecht, dem Grafen Ludwig von Oettingen und Haupt von Pappenheim.

Auf dieses, im Allgemeinen für Konrad und für seine Forderung günstige Gutachten – wornach übrigens die Stadt Weinsberg bei dem Reich verbleiben, Sigmund Konrad’s gnädiger Herr und Konrad sein getreuer Diener sein sollte – bestätigte Sigmund die oben berührte Heidelberger Richtung (Vergleich) und die Städte fügten sich endlich, nach wiederholten Wendungen zur Bezahlung der stipulirten 30,000 fl., jedoch so, daß sich Konrad 29. Nov. 1430 dazu bequemte, davon noch den Pfandbetrag der ihm versetzten Reichssteuer von Ulm und Hall mit 16,000 fl. zu Gunsten der Einigungsstädte nachzulassen, und zugab, daß Weinsberg bei dem Reiche bleibe (Stälin III. 429 nach Öhring. Arch. Urk.).

Damit war die, so vieles Aufsehen machende Geschichte zu Ende und Konrad trat wieder in die Gunst und das Vertrauen Sigmunds ein, dessen unverholene Parteilichkeit für die Städte in den damaligen politischen Conjuncturen, in seiner häufigen Geldverlegenheit, in seiner Abneigung gegen den herrschenden, den Landfrieden störenden Fehdegeist (Stälin III. 445) und in persönlicher Gereiztheit gegen