Seite:Dillenius Weinsberg 074.png

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gehörigen Theil der Stadt Weinsberg (v. Stälin III., 105); womit dieser – der übrigens 1304 starb – und sein Bruder, Konrad IV., kaiserlicher Landvogt, sich bald als die Herrn der Stadt ansahen und gerirten.

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1301 erschien vom Christfest an ein Komet, welcher 15 Tage lang gesehen wurde (Crus.).

1302 saurer und herber Wein; aber

1303 ein gar hitzig und trocken Jahr, ohne Regen, also daß in Mühlen Mangel an Wasser erschien. Die Früchte wurden theuer; der Wein aber köstlich gut (Steinhof.).

1305 in der Charwoche erschien ein Komet (Crus.). Sehr harter Winter.

1306. Februar. Verderbliche Überschwemmungen.

Mit 1310 begann eine, nur durch 2 fruchtbare Jahre, 1318 und 1319 unterbrochene 18jährige Periode des Mißwachses und der Theurung, in welcher zuletzt 1 Scheffel Dinkel 2½ Pfd. Hlr., eben so viel, als ein Jauchert Ackers kostete. Daher auch tödtliche Krankheiten. S. unten.

1310 und 1311 war ein grimmkalter Winter und nasser Sommer, so daß Wein, Korn und andere Früchte erfroren und verdarben. In Böhmen dagegen war ein hitziger Sommer ohne Regen, so daß die Früchte ausbrannten (Steinhofer).

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Als K. Albrecht 1307 zu Speier eine engere Verbindung zwischen Herren und Städten zu Aufrechthaltung des Landfriedens veranlaßte – das erste Beispiel und die Anleitung zu den Bündnissen, welche die Städte bald nachher ohne die Fürsten, aus eigenem Antrieb und zu eigenem Schutze unter sich schloßen – war zwar Konrad IV., als Landvogt in Niederschwaben, unter den Herren, nicht aber das ihm verpfändete Weinsberg, wie die benachbarten Heilbronn, Wimpfen, Mosbach, Sinzheim, unter den 19 Reichsstädten (Stälin III., 114).

Nachdem K. Albrecht durch seinen Neffen 1308, 1. Mai, bei Brugg ermordet worden und eod. November Heinrich VII. zum römischen König erwählt worden war, schlug Heinrich

1312 noch 1000 Pfd. Hlr. auf die Konraden 1303 von K. Albrecht verpfändete Reichsstadt Weinsberg (Stälin III., 131), mit allen ihren Zugehörungen, Rechten und Gefällen.

Über diese Anweisung kam es mit der Stadt zum Streit, welcher zwar beigelegt wurde, aber unter Bedingungen, die nur zu deutlich zeigen, daß Konrad der stärkere Theil war (Jäger n. Öhring. Archiv.-Urk.).

1) Zwischen der Stadt und Burg darf die Stadt keine Mauer aufführen. Sollte es dennoch geschehen, so muß sie Konraden und seinen Erben, nebst der Demolirung in Monatsfrist und bei Vermeidung der Pfändung an Leib und Seele 2000 Pfd. Hllr. nebst den Kosten der Mauer erlegen.

2) Soll sie Konraden und seinen Erben von jeder Heerdstatt, die jetzt vorhanden seie oder künftig errichtet werden möchte, 2 gute Heller und von gemeiner Stadt wegen 4 Mark Silber jährlich auf Martini bezahlen. Und da sie

3) wisse, daß all das Gut, das Edelleute in und vor der Stadt haben, von den Herren von Weinsberg zu Lehen gehen, so soll sie nichts davon kaufen und pfänden ohne ihre Erlaubniß.

4) Soll die Stadt keine edle und arme Leute der Herren von Weinsberg zu