Seite:Dillenius Weinsberg 081.png

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Vertheidigungsbund, welchen Anfangs nur 14 schwäbische Städte im Juli 1376 geschlossen hatten und welchen nun, nach dem Zusammenstoß Graf Eberhards von Württemberg mit Reutlingen,

am 20. Dezember 1377, 32 Reichsstädte beschworen, nebst dem Lande Appenzell, mit der Bestimmung, daß der Bund bis Georgii 1385 verlängert sein solle. Der neue Landvogt, Herzog Friedrich von Baiern, ertheilte am 10. Oktober 1378 Weinsberg und 12 anderen niederschwäbischen Städten, welche ihm als Landvogt huldigten, die Versicherung, daß er sie bei ihren Freiheiten und Rechten schirmen wolle (Stälin III. 326).

Engelhard VIII. wendete sich nun mit seiner Forderung an die Städteversammlung in Ulm, und es kam demzufolge

1379, Samstag nach Lucä, ein Vergleich durch Schiedsrichter zu Stande, wornach Engelhard

1) den Revers vom Jahr 1312, keine Stadtmauer gegen die Burg zu bauen und

2) die Urtel des K. Hofgerichts wegen der 6000 Mark Silbers (s. oben 1375), als ungültig herausgeben, hingegen

3) die Stadt ihm und seinen Erben jährlich 150 Pfd. Heller zahlen, er, Engelhard,

4) und 5) den Schultheißen und Meßner setzen,

6) das Badamt und die Badstube haben sollte, auch

7) das Umgeld, – 8) den 4. Theil vom Zoll unter den Thoren,

9) ungehindert seine Gülten und Zinse in der Stadt und den Vorstädten beziehen,

10) die von Weinsberg in seiner Kelter keltern und

11) statt des Heerdgeldes ihm jährlich 6 fl. zahlen sollen.

Trotz des 1377 gegebenen königlichen Wortes, daß die schwäbischen Städte nicht durch Verkauf oder auch nur durch Verpfändung dem Reiche mehr entfremdet werden sollten etc., belehnte K. Wenzel 1380 den Engelhard VIII. mit dem Zoll und Hoheit im Weinsberger Thal und mit dem Patronatrecht in der Stadt; wie auch andere Städte des Reiches wieder, um Geld zu bekommen, versetzt wurden. Weinsberg sah sich hierdurch veranlaßt,

1382 nebst 33 schwäbischen, rheinischen und helvetischen Städten am Mittwoch nach Ostern mit den Rittergesellschaften des Löwen, St. Wilhelms und St. Georgs in eine Verbindung gegen die Fürsten zu treten (v. Stälin III. 336).

Bei der Heidelberger Einigung vom Juli 1384, welche im Nov. 1387 von Wenzels Räthen bis Georgii 1390 verlängert wurde, erscheint Weinsberg in der 4. Gruppe der Reichsstädte mit Eßlingen, Reutlingen, Rottweil, Weil, Hall, Heilbronn, Gmünd, Wimpfen und Aalen.

1388, August, Schlacht bei Döffingen, zwischen den Städtern und Graf Eberhard v. Württemberg, ihrem thätigsten und klügsten Widersacher, mit unglücklichem Ausgang für die Städte, deren Macht damit gebrochen wurde. Ob auch Weinsberg daran Theil nahm und wie viele „Spieße“ Weinsberg dabei verlor, ist unbestimmt. Weilderstädter, von wo der Heereszug ausging, sind über 60 erschlagen worden (v. Stälin III. 347).

eod. Belagerung der Nachbarstadt Heilbronn durch Pfalzgraf Ruprecht und Markgraf v. Baden ohne Eroberung. Verheerung der Reben und Bäume.

K. Wenzel löste auf einem Reichstag zu Eger 1389 die besondern