Seite:Dillenius Weinsberg 168.png

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und etwaigen Supplicanten kein Mangel – doch Keiner leichtlich sein werde, der über die Maas und Gebühr vernachtheiligt worden zu sein, erweisen könnte.“

Die Anträge der Techniker wurden den 27. Sept. von der herzogl. Regierung vorläufig genehmigt und verfügt: daß das Rathhaus auf dem Platze, wo das Diaconathaus gestanden, erbaut, dessen abgebrannte Hofstatt aber zur Vergrößerung des Markts leer gelassen, zu Wiedererbauung eines neuen Diaconathauses hingegen der fürstlichen Visitation von der Stadt ein anderer bequemer Platz ausersehen und eingeräumt werden solle. Von denen der fürstlichen Rentkammer zukommenden Gebäuden solle übrigens „wegen der obhabenden vielen und schweren Ausgaben“ vorerst nur die Vogteiamtsbehausung und Keller des sogenannten Neuen Baues vor und unter Handen genommen und auf solchen Keller der Fruchtspeicher gemacht, die übrigen Keller aber, so viel deren vor dem Winter nicht überbaut werden können, einstweilen zur Conservirung mit Ortdielen und Schwardten bedeckt werden. Das sämmtliche Bauwesen wurde unter Aufsicht des Pfleg-Scribenten Lehrens zu Heilbronn gestellt und mindestens alle 14 Tage vom Landbaudirector Jenisch visitirt. An die benachbarten Vögte zu Neuenstadt, Möckmühl, Brackenheim, Güglingen, Lauffen, Bottwar und Beilstein ergieng

den 3. Oct. eine Aufforderung, den abgebrannten Nachbarn aus christlicher Liebe – gegen Empfahung eines Gewissen an Brod, Wein und Haber – mit Hand- und Karrenfrohnen bei Beibringung der Baumaterialien zu Hülfe zu kommen; was auch geschah.

Zum Neubau wurde, auf eingereichte Bittschriften den 9. December gestattet, daß diejenige, so nach dem von gnädigster Herrschaft gemachten Modell bauen würden, die Steine von dem alten Schlosse, außer man selbst zum Herrschaftsbauwesen benöthigte, nehmen mögen; mit dem Auftrag an den Vogt, darauf gute Inspection zu tragen. Das benöthigte Bauholz wurde von Enzflößen und aus den benachbarten Forstrevieren abgegeben und den Unvermöglichen dabei von der fürstlichen Herrschaft unter die Arme gegriffen. Das Vogteiamtshaus wurde unter mancherlei Hindernissen im folgenden J. 1708 unter Dach gebracht. Übrigens fand die Durchführung der vorgeschriebenen Bauordnung von Seiten der Abgebrannten vielfache Renitenz, namentlich von dem Bürgermeister Lutz, welcher zu rebelliren drohte und den Vogt Ritter injurirte. Zwei Bürger verließen auch die Stadt, um sich dieser Bauordnung zu entziehen und suchten anderer Orten ein Bürgerrecht; weßhalb Vogt Ritter selbst den 11. Oktober auf Modification einiger dießfallsigen Vorschriften antrug.

Im October stellte der Magistrat nach dem Stadtraths-Protokoll vor: daß das Amt an hereingeflüchtetem Wein, Früchten und anderen Mobilien durch den hiesigen Brand großen Schaden erlitten, daß keine Fourage vorhanden seye, weil diesen Sommer durch die Marche und Remarche, sonderlich der Reichsarmee, Alles consumirt worden. Er bat daher, Stadt und Amt mit Winterquartieren zu verschonen, was aber nicht geschehen zu sein scheint. In der Stadt war es natürlich anfangs fast eine Unmöglichkeit, Quartier zu geben. Dagegen finden sich schon im Februar 1708 hier einquartierte chursächsische Offiziere, welchen nach herrschaftlichem Befehl ein Douceur gereicht werden sollte. (Stadtr.-Prot.) „Dabei Jedem Silentium auferlegt.“

Der abgebrannte Diaconus, welcher nach Stadtr.-Prot. nebst dem Stadtschreiber interimistisch im Spital eine Wohnung erhielt, nachdem der Antrag, ihn in Ellhofen unterzubringen, nicht durchgegangen war, war M. Joh. Leonh. Reinfelder,