13. d. M. zu modifizieren. Er kam jetzt zu dem Resultate: Vogel wisse, ein Gebäude, wenn ihm darin herum zugehen vergönnt werde, auszumessen und nach jeder beliebigen Zeichnungsart kunstgerecht darzustellen. Daher erschiene ihm der Künstler zur „Verzeichnung“ der vielen neuen, herrlichen Gebäude in der Residenz und im Lande sehr geeignet. Er schlug infolgedessen vor, man solle den Zeichner ein „Stück von Alten-Dresden oder den Lusthausbau, wie er auswendig jetzt anzusehen wäre“, auf seine Art ausführen lassen, und stellte seine Zeit, ja sogar sein „Losament“ dabei zur Verfügung.
Diese eben geschilderten Verhandlungen, die sich an das Erstlingswerk Andreas Vogels anschlossen, zeigen zur Genüge, wie gewissenhaft Kurfürst Johann Georg I. bei der Wahl seines Dieners vorging. Umso ehrenvoller erscheint es für diesen, daß er die Probe bestand..
Auf eine mündliche Anfrage Mosers im Auftrage des Kurfürsten[1], ob der Maler sich zu Rissen von Festungen, Lagern und Schanzen ebenso wie zu farbigen Grundrissen fürstlicher Schlösser und anderer Gebäude gebrauchen lassen wolle, antwortete Vogel am 18. Januar mit seiner Zusage, bei welcher er eine jährliche Besoldung von 100 Gulden für solche „Architecturische Dienste“ verlangte. Er könnte ja – fügte er hinzu – dann gleicherweise noch seinen Zirkel und die Reißfeder gebrauchen, und seine Gesundheit (die also schon damals wankend erscheint) würde bei regelmäßigem Einkommen umso beständiger werden – hatte er doch dann die Mittel, sie zu pflegen! Jetzt freilich mußte er sich vor der Kälte fürchten; denn er war für den Winter gar übel „gestaffieret“ und konnte sich wegen seines geringen Verdienstes nichts machen lassen. Doch getröstete er sich der Empfehlung von seiten Mosers, der sich in Schrift und Wort dazu erboten hatte. Und sie ward ihm wohl auch zu teil, Brunns günstiges Urteil unterstützend. Denn schon am 20. Januar 1621 wies Kurfürst Johann Georg, der sich auch selbst mit dem Risse ausdrücklich zufrieden erklärte, seine Beamten an[2], Vogel „in Ansehung seiner Dürftigkeit“ zuvörderst auf Widerruf 100 Gulden „gemeiner Währung“ aus der Rentkammer zu reichen, ihn ferner zum kurfürstlichen Diener zu bestellen und in gewöhnliche Pflicht zu nehmen. Noch unter dem gleichen Datum ist auch die Bestallungsurkunde ausgestellt, durch die er Vogel als „Unsern Maler“, d. h. als Hofmaler annahm[3]
Am 27. Januar legte der Neubestallte darauf Pflicht ab[4].
Die Erwerbung fester Anstellung war der erste Erfolg, den Vogel seiner als sorgfältig anerkannten Arbeit verdankte. Der zweite aber bestand darin, daß sein Herr ihm sofort neue Aufgaben stellte.
In einem undatierten Schreiben an den Kurfürsten[5] hatte der neue Hofmaler seinen Dank für die erfolgte Bestallung ausgesprochen und sich zu jeder Verpflichtung bereit erklärt, ob ihn nun der Fürst mit der Grundlegung des Schlosses oder des „berühmten Stalles“ beauftragen oder ihn in andere Teile des Landes verschicken wolle. Er hatte damit indirekt seinem Herrn den Vorschlag gemacht, die in dem eingelieferten Abrisse fehlenden Gebäude nachträglich darstellen zu dürfen. Diesem Vorschlage hatte er sogleich noch einen zweiten, für uns sehr beachtenswerten beigefügt in folgenden Worten: „Es ist ratsam, daß hinfüro jedes Werk fein groß gemacht werde, damit es desto klärlicher und alle Dinge desto eigentlicher zu sehen wären; derwegen müßte das Schloß besonders, ebenso der berühmte Stall auch auf besondere Stücke gebracht werden, dann auch zu jedem Werk das Maß gezeichnet, es sei die Höhe eines Turms oder eines andern Dinges“. Also Spezialdarstellungen einzelner besonders hervorragender Bauwerke mit genauen Maßangaben – gewiß eine auch für den Späterlebenden wertvolle Art der Abbildung! Zur Ausführung dieser geplanten Risse erbat sich der Antragsteller wiederholt einen Kompaß mit Abseher aus der Kunstkammer und die Beigabe eines Gehilfen.
Die von Vogel erhoffte Antwort des Fürsten traf erst am letzten Februar ein. Sie enthielt den Befehl zur baldigen Fertigung der Abrisse von Schloß, Stall und Zeughaus. Jedes Stück sollte besonders nach der vorgeschlagenen Größe gezeichnet, mit dem Zeughaus der Anfang gemacht werden, die ganze Arbeit aber künftiges Michaelis beendet sein[6]. Zwei Umstände verzögerten indessen die Inangriffnahme des Werkes. Eingetretene Leibesschwachheit, die erst durch Mittel der „Erzney“ gehoben werden mußte[7], verhinderte den Künstler an seiner Verrichtung, und weiter ergingen erst am 11. August 1621 die nötigen kurfürstlichen Befehle gleichzeitig an den Zeugmeister Paul Buchner[8] und den oben genannten Kunstkämmerer Brunn. Jener wurde beauftragt, Vogel, der das Zeughaus „architektonischer
Weise in Grund legen“ solle, täglich in diesem Hause
- ↑ Ebenda Bl. 26 und Loc. 7333 Allerhandt Vortragen. 3. 1605 ff. Bl. 280.
- ↑ H.-St.-A. Loc. 7327 a. a. O. Bl. 21 und Loc. 36939 Churfürstliche Befehliche 1621 Bl. 2 f. (Konzept).
- ↑ H.-St.-A. Loc. 4520 Acta Bestallungen anno 1601 – 50. Vol. II. Bl. 84; Loc. 33344 Gen. 1941 Bestallungen de Ais. 1613 bis 1629. Bl. 179; M.B. Lindau, Geschichte der Königlichen Haupt- and Residenzstadt Dresden – 2. verb. Aufl. (Dresden 1885) S.450 Anm. nach Karl Aug. Müller, Forschungen auf dem Gebiete der neueren Geschichte. 1. Lief. (Dresden und Leipzig 1838) S. 158.
- ↑ H.-St.-A. Loc. 32672 Pflicht Buch, Eides Leistung – 1611 – 56 Bl. 23b.
- ↑ H.-St.-A. Loc. 7327 Cammer Sachen 1621 Bl. 28; cf. Loc. 7333 Allerhandt Vortragen – Bl. 283b.
- ↑ Loc. 7327 a. a. O. Bl. 27.
- ↑ Ebenda Bl. 23.
- ↑ Ebenda Bl. 29.
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 4 (1905 bis 1908). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1905 bis 1908, Seite 16. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Vierter_Band.pdf/19&oldid=- (Version vom 21.12.2024)