Zum Inhalt springen

Seite:Dresdner Geschichtsblätter Zweiter Band.pdf/118

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

das Geheime Finanzkollegium dahin, daß mit Niederlegung des noch vorhandenen Theiles der Festungswerke wie auch der im Jahre 1813 neuentstandenen Befestigungen wieder begonnen werden solle. Das Geheime Finanzkollegium wurde angewiesen, die Sache in Gemeinschaft mit dem Rathe zu Dresden in Erwägung zu ziehen und alsdann Vortrag zu erstatten. Die angeordnete Berathung fand am 18. Juli 1815 statt und es nahmen daran der Geh. Rath Frhr. von Manteuffel, der Geh. Finanzrath Vitzthum von Eckstädt und der Ingenieur-Major Berggold, welcher schon die früheren Demolitionsarbeiten zum Theil geleitet hatte, sowie der Bürgermeister Dr. Schulz Theil. Schon in dem diese Berathung veranlassenden Reskript ward betont, daß die Demolition mit möglichst geringem Kostenaufwande bewerkstelligt werden möge, und in dem über die Berathung aufgenommenen Protokoll kommt zum Ausdruck, daß die Unterthanen womöglich nicht zu Dienstleistungen herangezogen werden möchten. In Folge der durch den vorausgegangenen Krieg herbeigeführten ungünstigen finanziellen Verhältnisse war man genöthigt, möglichst sparsam zu wirthschaften, weshalb man einen Theil der durch die Demolirung gewonnenen Plätze durch Veräußerung nutzbar zu machen suchte. Vom Major Berggold sowohl als vom Bürgermeister Dr. Schulz wurde die Vermuthung ausgesprochen, daß sich bei angemessener Eintheilung der vorhandenen Flächen wohl Liebhaber genug finden würden, die gegen Ueberlassung der zu gewinnenden Räume in völliges Eigenthum oder auf eine Reihe von Jahren bereit sein würden, die Abtragung von Festungswerken zu übernehmen. Ferner einigte man sich dahin, daß zuerst die außerhalb der Vorstädte, sowie die vor der Neustadt befindlichen Erdschanzen demolirt werden sollten und dies von den Eigenthümern der Grundstücke, auf welchen sie lagen, selbst bewirkt werden möge, die Einebnung der entfernter und meist in den fiskalischen Waldungen gelegenen Schanzen aber einstweilen noch ausgesetzt bleiben könne. Mittelst Reskripts vom 6. Oktober 1815 wurden der Geh. Finanzrath von Nostitz-Drzewiecki und der Amtshauptmann von Carlowitz beauftragt, den Zustand der gesammten Umgebung Dresdens zu untersuchen und einen Plan zu dessen Verbesserung sowie zur Vollendung der Demolition der Festungswerke aufzustellen, worauf dieselben unterm 26. Mai 1816 einen sehr ausführlichen Vortrag erstatteten[1].

Da das Geheime Finanzkollegium in einem früheren Vortrage betont hatte, daß die Direktion der Demolitionsarbeiten mit einem zeitraubenden Detail verbunden sei, weil wegen der technischen Ausführung Sachverständige zugezogen, bei Abschließung der Vergleiche über die im Besitz von Privatpersonen befindlichen Wallgrundstücke Rechtsanwälte beauftragt, sowie Lokal-Expeditionen vorgenommen, auch in dringenden Fällen schnelle Verfügungen getroffen werden müßten und daher diese Geschäfte zur kollegialischen Behandlung nicht geeignet seien, so erfolgte unterm 2. April 1817 die Errichtung einer besonderen Demolitionskommission[2].

Die obengenannten von Nostitz und von Carlowitz wurden mit der Leitung der Demolitionsangelegenheiten beauftragt, die technischen und geometrischen Arbeiten dem Oberlandfeldmesser von Schlieben und die Aufsichtsführung bei den Arbeiten selbst dem Hofbaumeister Thormeyer übertragen. Die Demolitionskommission wurde dem Geheimen Finanzkollegium unterstellt, welches letztere direkt an das Geheime Kabinet, ohne Konkurrenz des Geheimen Konsiliums, zu berichten hatte. Mit Verwaltung der Demolitionskasse wurde ein beim Bauzahlamte angestellter Kalkulator beauftragt[3]. Der Geh. Finanzrath von Nostitz-Drzewiecki starb am 2. Dezember 1825 und an seine Stelle trat der Geh. Finanzrath Graf Hohenthal[4].

Die zur Ausführung der Demolitionsarbeiten erforderlichen Gelder wurden jedes Jahr nach Voranschlag der Kommission bewilligt, und außerdem fielen der Demolitionskasse zu die Pachtzinsen für verschiedene Plätze auf den Wällen oder Demolitionsräumen, die Erlöse für die beim Abbruch gewonnenen Steine, Holz, altes Eisen, gefällte Bäume, auf Abbruch verkaufte Gebäude, gewonnene gute Erde, Grasnutzungen u. s. w. Auch flossen in diese Kasse einige Beiträge des Rathes zu Dresden für Unterhaltung von Straßen sowie ein solcher von 2217 Thlr. 7 Gr. 2 Pf. zur Einrichtung des Uebungsplatzes für das Kadettenkorps, welcher letztere an der Stelle des ehemaligen Pontonhafens in Neustadt beim Bär hergestellt wurde.

Gleichzeitig mit Errichtung der Demolitionskommission bildete sich eine Vereinigung von Dresdner Einwohnern, welche die Sammlung von freiwilligen Beiträgen zur Förderung der Demolitionsarbeiten, namentlich aber die Ausführung der in der Folge zu bewirkenden Verschönerungen zum Zwecke hatte. Da diese Vereinigung durch einen Ausschuß an den Berathungen der Demolitionskommission über die den Umgebungen der Stadt nach Abtragung der Festungswerke zu gebende Einrichtung vertreten sein sollte, so schritt man am 30. August 1817 zur Wahl eines Comités, welche auf den Advokat August Kuhn, Kunsthändler Rittner, Kunstdrechsler Calberla und


  1. Rep. VIII. Dresden 488a. Bl. 1. Acta, die Demolirung etc. Vol. III. Loc. 2506. Bl. 79 f. Rep. VIII. Dresden 380a. Bl. 72 f. 86.
  2. Acta, die Demolirung etc. Vol. II. Loc. 2505. 403. 419. 428.
  3. Rep. VIII. Dresden 493a. Bl. 7.
  4. Rep. VIII. Dresden 493i. Bl. 37. 38.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/118&oldid=- (Version vom 27.7.2024)