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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Zweiter Band.pdf/205

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nicht gestattet werde“[1]. Damit war der Weg gemeint, der bald nachher zur Ostraalle ausgebaut wurde. Durch den Garten selbst führten nur zwei 4 Ellen breite Fußwege, und zwar einer hinter dem Malersaal, also nicht dort, wo sich jetzt das Malergäßchen befindet, sondern auf der andern Seite des Gebäudes, welcher von der Gerbergasse nach der Ostraallee führte, und einer hinter der „Grotte“, entlang des Mühlgrabens, auf welchem man von der Feigengasse ebenfalls nach der Ostraallee gelangte. Die Bezeichnung „im herzoglichen Garten“ wird manchmal auf ziemlich weit entlegene Grundstücke ausgedehnt, denn es ist einige Male vom Eisenhammer und sogar von einer Mahlmühle im herzoglichen Garten die Rede, mit welcher letzteren nur die Schmelzmühle gemeint sein kann. Ebenso wird die Benennung „in Friedrichstadt“ öfter auf Grundstücke angewendet, welche sich nicht in Friedrichstadt selbst befanden, wie es z. B. sehr oft heißt: „die Glashütte zu Friedrichstadt“ oder „die Glashütte zu Ostra“. Die letztere Bezeichnung hat ihren Ursprung darin, daß die Glashütte an einem Platze erbaut worden war, der ursprünglich zum Vorwerk Ostra gehörte.

Der am Queckbrunnen vorüberführende Weg wurde im Jahre 1741 bedeutend verbreitert, indem von verschiedenen Privatgrundstücken der nöthige Raum dazu gezogen und von der Herzogin Garten ein Streifen von 8 Ellen Breite und 400 Ellen Länge abgetrennt wurde. Der Bau dieser Straße wurde ziemlich kostspielig, weil der Garten auf dieser Seite eine steinerne Mauer besaß, welche niedergerissen und wieder aufgebaut werden mußte[2]. Den Charakter einer öffentlichen Straße erhielt die Ostraallee erst im Jahre 1744. In diesem Jahre wurde nämlich dem Post- und Straßen- Kommissar Johann Christian Trömer durch den Grafen Brühl der Befehl ertheilt, von der Zwingerbrücke an, längs der Herzogin Garten nach der Glashütte zu eine Kastanienallee anlegen und den Platz vor dem Silberhammer pflastern zu lassen, da die „jungen Herrschaften“ sehr oft in das Friedrichstädter Gehege führen und jedesmal durch das Wilsdruffer Thor beim Silberhammer vorüber passirten, dort aber bei Regenwetter sehr schwer fortzukommen sei. Trömer veranschlagte die Kosten für Pflasterung des erwähnten Platzes mit 22 Thlr. 3 Gr. und für Baumsetzer- und Stangenschlägerlohn für die Allee mit 15 Thlr. 23 Gr. Außerdem verlangte er 90 Rüststangen aus der Dresdner Heide, woraus 180 Pfähle gefertigt werden sollten. Der Anschlag wurde genehmigt und die Allee noch im selben Jahre fertiggestellt; ihre Anlegung hat demnach sehr geringe Kosten verursacht[3].

Das älteste der in der Gegend der Ostraallee gelegenen landesherrlichen Grundstücke war das schon erwähnte Ostravorwerk, dessen Erwerbung für die spätere Gestaltung des ganzen zwischen der Elbe und Ostraallee gelegenen Gebietes maßgebend geworden ist, da dasselbe dadurch in landesherrlichen Besitz kam. Kurfürst Moritz erwarb das Ostravorwerk, welches damals weder hinsichtlich seiner Gebäude noch seiner sonstigen Zubehörungen sehr umfänglich gewesen sein kann, laut Urkunde vom 29. Juli 1550 von Georg von Kommerstedt und ließ sogleich größere Baulichkeiten dort zur Ausführung bringen[4]. Es wurden in den Jahren 1550 bis 1552 4417 Gulden 20 Gr. an Baukosten ausgegeben, ohne daß zu ersehen ist, welcherlei Gebäude aufgeführt worden sind. Die genannte Summe ist für die damalige Zeit eine sehr hohe, und wenn man berücksichtigt, daß zu dergleichen Bauten zahlreiche Frohndienste, namentlich an Fuhren zu leisten waren, so darf man annehmen, daß es sich um sehr umfängliche Gebäude gehandelt hat[5].

Das das Vorwerk umgebende Gelände, das jetzige kleine Gehege, wurde damals der Baumgarten genannt, weshalb auch das Ostravorwerk gewöhnlich als „das Vorwerk im Baumgarten“ bezeichnet wird. Kurfürst Moritz erwarb eine Anzahl Aecker und Wiesen von den Bewohnern und der Gemeinde Ostra, sowie vom Bartholomäi-Hospital zu Dresden und schlug dieselben zum Vorwerke, so daß dasselbe nun eine ziemlich ansehnliche Besitzung bildete, wiewohl es seine spätere Größe erst durch Kurfürst August erlangte. In Folge des Krieges und anderer Umstände war Kurfürst Moritz nicht mehr zur Regelung der Entschädigungsfrage gekommen, weshalb dieselbe erst durch Kurfürst August im Jahre 1555 erledigt wurde, doch fielen die Entschädigungen dann auch um so reichlicher aus. Kurfürst August bestimmte nämlich, daß die Felder des kleinen Vorwerks in Brießnitz, das bis dahin verpachtet gewesen war, an die Betreffenden in der Weise vertheilt werden sollten, daß jeder ein Drittel mehr erhalte als von ihm zum Vorwerk Ostra abgetreten worden sei, und ferner sollte unter diejenigen, welche die geringsten und entlegensten Felder erhalten würden, der nach der Ausgleichung verbleibende Rest der Brießnitzer Vorwerksfelder vertheilt werden[6].

Im Jahre 1563 wurde das Vorwerk Ostra „mit dem Ochsenhofe“ auf Befehl des Kurfürsten der Kurfürstin


  1. Cop. der II. Rentexped. Vol. I. Bl. 19 flg.
  2. Rep. VIII. Dresden. 147. Cop. der II. Rentexped. 1741. Vol. I. Bl. 25 und 1566.
  3. Rep. XLI. Dresden. 45. Bl. 1 flg.
  4. Rep. K. Nr. 191.
  5. Summarischer Auszug der Ausgaben auf die Gebände etc. 1546/54. Loc. 4455. Bl. 15.
  6. Rep. XXX. Dresden. 8. Bl. 7.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 202. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/205&oldid=- (Version vom 17.7.2024)