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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Zweiter Band.pdf/224

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hatte der Vorfall für die Bäcker. Es wurde bestimmt, daß niemand mehr in Zukunft Meister der Weißbäcker werde, der nicht 1000 Thaler Vermögen nachweisen könne[1]. Diese Vorschrift wurde am 19. Juni 1793 mit dem Zusatze wiederholt, daß er auch mindestens einen Mehlvorrath von 100 Scheffeln außer dem in der Mühle sich befindenden Getreide in Besitz haben solle[2].

Im Jahre 1775 wurden, wie in ganz Sachsen, so auch in Dresden Getreidedepots angelegt. Der Stadtrath mußte für tüchtige Böden zum Aufschütten sorgen und eine Magistratsperson wurde mit deren Beaufsichtigung betraut.[3] Für Gründung eines neuen Depots wollte der Rath eine Summe aus dem Fonds des Leihhauses entnehmen, was jedoch der Kurfürst nicht zuließ[4]. Die Jahre 1804 und 1805 zeichneten sich wiederum durch große Theuerung aus, doch war der Verkehr bereits zu entwickelt, die Einrichtungen zu sehr gebessert, um eine eigentliche Hungersnoth, wie 1771 und 1772, aufkommen zu lassen. Zum Stadtmagazin hatte der Kurfürst Friedrich August am 27. April 1804 ein größeres Quantum von Getreide und Mehl aus eigenen Mitteln zugeschossen, auch vom Rathe war die Mitwirkung zur guten Erhaltung des Magazins erfolgt[5]. Von den Bäckern, 81 an Zahl, wurde nicht mehr die gleiche Vorrathhaltung für alle verlangt, sondern sie wurden nach ihrem Vermögen in vier Klassen eingetheilt: zu Klasse I mit 150 Scheffeln Vorrath gehörten 42 Meister, zu Klasse II mit 100 Scheffeln Vorrath gehörten 24 Meister, zu Klasse III mit 50 Scheffeln Vorrath gehörten 6 Meister, zu Klasse IV mit 25 Scheffeln Vorrath gehörten 9 Meister[6]. Um dem Rathe den Ankauf eines größeren Quantums russischen Getreides zu ermöglichen, lieh ihm der Kurfürst am 27. November 1805, und zwar zinslos, 36 000 Thaler, welche Summe Ostern 1807 zurückgezahlt werden sollte. Die Rückzahlung, welche ratenweise stattfand, verzögerte sich jedoch sehr, so daß noch am 11. Januar 1820 der Rath um eine Restforderung von 5304 Thalern 21 Groschen gemahnt wurde[7].

Als Ersatz für Getreide wurde am 5. Dezember 1816 in Nr. 49 der „Freiberger gemeinnützigen Nachrichten“ zum ersten Mal auf die Kartoffeln mit dem Hinweis aufmerksam gemacht, „man könne damit die Menge des Brodes vermehren, ohne mehr Mehl nöthig zu haben“. Aber es dauerte noch lange, ehe die Kartoffel den bedeutungsvollen Platz erlangte, den sie in unserer heutigen Wirthschaft einnimmt. Als im Jahre 1842 wegen der „Witterungskalamität“ ein Nothstand für die Residenz befürchtet wurde, trat aus den städtischen Behörden ein Komité zusammen, welches ein Mitglied behufs Einkauf von Kartoffeln in die Gegend von Magdeburg und Stettin absandte[8].

Bei außerordentlichen Gelegenheiten, wie bei großen Festlichkeiten, wo die Mauern Dresdens, wenn auch nur auf kurze Zeit, eine größere Anzahl Menschen aufnahmen, oder wenn es sich in Kriegszeiten um die Verproviantirung von Truppen handelte, machten sich besondere Maßnahmen und Vorschriften nothwendig. Im 30jährigen Kriege war 1639 Dresden von jeglicher Zufuhr zu Wasser und zu Lande abgeschnitten. Die durchziehenden Truppen nahmen, was sie finden konnten, für sich in Besitz, die Bürger und Händler hielten den Getreidevorrath, den sie noch hatten, versteckt, um sich vor äußerster Noth zu schützen[9]. Der Kurfürst Johann Georg  I. befahl daher, daß diejenigen, welche noch Getreide im Vorrath hätten, denselben verkaufen sollten, und zwar zu der von ihm festgesetzten Taxe: den Scheffel Korn zu 5 Thalern, den Scheffel Gerste zu 4 Thalern, den Scheffel Hafer zu 2 Thalern. Wer diesem Befehle nicht nachkomme, bei dem sollte nachgesucht und das gefundene Getreide zwangsweise zu dieser Taxe verkauft werden. – Eine umfangreiche Verproviantirung von Truppen mußte 1683 stattfinden. Der Kurfürst war mit 10 000 Mann dem Kaiser gegen die Türken, die bereits vor Wien standen, zu Hilfe geeilt. Für diese Truppen und zur Verproviantirung der festen Plätze sollten von jeder steuerbaren Hufe 1 Metze Korn und 1 Metze Hafer in das Militärmagazin geliefert werden. Mit der Lieferung blieben jedoch viele Bürger rückständig, und da die im Jahre 1684 angedrohte militärische Exekution nichts fruchtete und 1686 diese Rückstände immer noch nicht gedeckt waren, wurden in diesem Jahre je ein

Unteroffizier und zwei Mann so lange in die betreffenden


  1. C. XXXII. 31. Bl. 30.
  2. C. XXXII. 57.
  3. C. XXXII. 55.
  4. C. XXXII. 57.
  5. Eine abermalige Revision am 21. Mai 1805 ergab einen Magazinvorrath von 25981/2 Scheffel Korn und 49581/2 Scheffel Weizen (C. XXXI. 77. Bl. 68).
  6. C. XXXII. 68.
  7. C. XXXII. 62. Bl. 24.
  8. C. XXXII. 80.
  9. Rathsbericht vom 27. Mai 1640: „Wie so gar übel die Soldaten vor den Thoren mit den armen Bauers- und andern Leuten, so uns etwas von Viktualien zubringen, umgehen, wie sie dieselben niederwerfen, plündern, schlagen und gar erbärmlich traktiren, wie Bauern niedergestochen, so daß sie große Klage führen und dadurch großer Mangel und Theuerung verursacht, daß sich die bösen Thäter noch öffentlich verlauten lassen und mit den geraubten Kleidern einen öffentlichen Trödel anfangen und die in den Gärten gestohlenen Viktualien und abgenommenen Zwiebeln und ander Gewächse auf öffentlichen Markt bringen und wenn wir durch unsern Marktmeister solches verwehren wollen, sich mit Gewalt widersetzen, daß er seines Lebens nicht sicher ist, so bitten wir E. Churfürstl. Durchl. dieses durch scharfe Verordnung zu remediren“. (C. XXXII. 2).
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 221. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/224&oldid=- (Version vom 22.8.2024)