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Seite:Dresdner Geschichtsblätter Zweiter Band.pdf/229

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hatten zusammen nur 735 Scheffel Weizen, an Korn wurden nur bei zwei Getreidehändlern 95 Scheffel ermittelt. Die Händler mußten unter Eid aussagen, wie viel sie über ihren eigenen Bedarf an Vorrath hätten, wie hoch ihnen der Einkauf und die Fracht zu stehen komme und mit wieviel Gewinn sie es zu verkaufen gedächten. Im Theuerungsjahre 1692 ließ Kurfürst Johann Georg IV. das im Vorrath befindliche Magazingetreide verkaufen und zwar den Scheffel um 4 Groschen billiger, als der derzeitige Marktpreis war[1], und im darauffolgenden Jahre wurde das Aufkauf- und Ausfuhrverbot wiederum erneuert. Zur Versorgung der Stadt boten die Kammerräthe im Jahre 1697 dem Rathe 8000 Scheffel Korn und 8000 Scheffel Hafer vom kurfürstl. Kornboden zum Kaufe an, den Scheffel um 2 Groschen billiger, als die geringste Markttaxe war. Der Rath sollte, da der Kurfürst Geld brauchte, einstweilen auf das zu verkaufende Getreidequantum Vorschuß leisten. Aus folgenden Gründen glaubte jedoch der Rath dieses Angebot ablehnen zu müssen: Erstens hätte er die Mittel nicht. Zweitens hätten die Brod- und Mehlhändler die vorgezeigte Probe als geringwerthig bezeichnet, weshalb man erst untersuchen müsse, wieviel Mehl man daraus bringe. Als dritten Grund führte der Rath an, das Korn nütze der Einwohnerschaft nur wenig, da man ja doch keine Gelegenheit hätte, es zur Mühle zu bringen. Früher seien Mühlesel durch die Gassen getrieben worden, die das Korn bei den Bürgern abgeholt und das Mehl wieder gebracht hätten. Seitdem aber die Mühlesel abgeschafft worden wären, hätten sich die Einwohner, sehr zu ihrem Schaden, an Bäcker und Mehlhändler gewöhnt[2]. – Um dem Mangel im Jahre 1719 abzuhelfen, wurde der Hoffaktor Meyer nach Stettin und Danzig geschickt, damit er daselbst eine Quantität Getreide einkaufe. Böhmen hatte in diesem Jahre wegen schlechter Ernte die Kornsperre gegen Sachsen angeordnet, was Sachsen mit einem Ausfuhrverbot nach Böhmen beantwortete[3]. Von dem Getreide, das der Hoffaktor Meyer nach Dresden gebracht hatte, wurden vom 29. Juni 1720 ab verkauft[4]: 36231/2 Scheffel Weizen, 49561/2 Korn, 53903/4 Gerste, 15821/2 Hafer, 11203/4 Heidekorn. Die gegenseitige Sperre wurde 1720 wieder aufgehoben und mit Mandat vom 27. November 1720 vom Kurfürsten die Ausfuhr des Getreides und der auswärtige Handel wieder freigegeben[5]. Es war mit Generalverordnung vom 22. Mai 1720 bestimmt worden: Da man zur Zeit doch noch Bedenken trage, den Getreidehandel ohne Taxpreise frei zu geben, so sei vorläufig noch nach den festgesetzten Taxen zu verkaufen. Denen jedoch, welche Getreide nach der Stadt brächten, sei es gestattet, für Fuhrlohn, Reisekosten und dergleichen pro Meile 1 Groschen 6 Pfennige auf jeden Scheffel aufzuschlagen, den Aufkäufern und Händlern seien außerdem noch 2 Groschen für ihre Mühe gestattet[6]. Durch diese Verordnung war die Einfuhr sehr gestiegen und die Dresdner Händler suchten nach Mitteln, die auswärtige Konkurrenz abzuwehren. In einer Beschwerde vom 2. Dezember 1722 geben die Händler von Dresden an, nach dem amtlichen Verzeichniß seien vom 1. Januar bis mit dem 17. November 28 545 Scheffel ausländisches Getreide hierhergebracht worden. Bei der Theuerung aber in den Jahren 1719 und 1720 hätten die Fremden nur 35751/4 Scheffel, sie dagegen 40 1271/2 Scheffel nach Dresden gebracht, und zwar hätten sie es oft bis von Bernburg und der Gegend um Calbe herholen müssen[7]. Aus diesem Grunde bäten sie die accisfreie Einfuhr den Fremden fernerhin nicht mehr zu gestatten. Ihre Eingabe war jedoch ohne Erfolg.

Nach und nach gelingt es den Getreidehändlern, sich immer mehr Handelsfreiheit zu erringen. Bereits die am 7. Juli 1574 gegebene Getreidehändlerordnung wurde am 15. August desselben Jahres dahin abgeändert, daß es dem Getreidehändler erstens freistehen sollte, das ganze Jahr nach Böhmen zu reisen, um Getreide einzukaufen (früher durfte der Händler vor Egidi kein Getreide einkaufen), zweitens sich soviel Einkäufer zu halten, wie er wollte, und drittens mit beliebig vielen Schiffen Getreide nach Dresden zu führen. Dem Rathe sollte es aber jederzeit freistehen, das Getreide nach Gelegenheit und Umständen, wie es der Markt, die Zeit und die Güte mit sich brächten, zu taxiren und zu schätzen. Hierbei sollte man sich bei den umliegenden Städten und auf dem Lande erkundigen und sich bei der kurfürstlichen Regierung Rath und Befehl erholen. – Im Jahre 1726 werden die Händler von dem Marktzwange entbunden. Bislang mußten sie alle Wochenmarkttage einen Malter Korn zum feilen Kaufe auf den Markt bringen und solange, bis er verkauft war, feil halten, auch durften sie nichts davon wieder nach Hause zurücknehmen. Die Getreidehändler machten in einer Eingabe geltend, daß, wenn sie nicht gezwungen wären, auf dem Markte feil zu halten, wobei sie zum Auf- und Abladen immer 2 bis 3 Leute halten müßten, sondern in ihren Häusern verkaufen dürften, sie den Scheffel Getreide um 2 Groschen billiger, als der Marktpreis wäre, geben könnten. Es wurde ihnen darauf der Verkauf in ihren

Häusern, Wohnungen und Böden unter der Bedingung


  1. C. XXXII. 10.
  2. C. XXXII. 10.
  3. C. XXXI. 1.
  4. C. XXXII. 89 8.
  5. C. XXXII. 89 0.
  6. C. XXXI. 1.
  7. C. XXXI. 24.
Empfohlene Zitierweise:
Dr. Otto Richter (Hrsg.): Dresdner Geschichtsblätter Band 2 (1897 bis 1900). Wilhelm Baensch Dresden, Dresden 1897 bis 1900, Seite 226. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Dresdner_Geschichtsbl%C3%A4tter_Zweiter_Band.pdf/229&oldid=- (Version vom 24.8.2024)