Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 024.jpg

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Falle, wo ein günstiger Zufall die Textentwicklung besonders genau zu verfolgen gestattet, konnte ich wohl am wenigsten Veranlassung finden, statt an den wohlbekannten Ssp. lieber an den hypothetischen Urswsp. anzuknüpfen.

2. So sehr ich als Beweismittel den Satz zu schätzen weiss, dass von zwei verwandten Quellen diejenige die Vermuthung der Ursprünglichkeit für sich habe, welche sich der Materienfolge einer dritten Quelle, auf welche beide in ihren verwandten Theilen zurückgehen müssen, näher anschliesst, so vielfachen Gebrauch ich davon in meiner Arbeit gemacht habe, so völlig unzulässig erscheint mir seine Anwendung dann, wenn das Zurückgehen auf die dritte Quelle, und wäre es auch nur in Bezug auf die Veranlassung der Anordnung, sich nicht allein nicht als nothwendig, sondern geradezu als unwahrscheinlich erweisen lässt. Das aber scheint mir bezüglich des angeblichen Zusammenhanges der Materienfolge des Swsp. mit der Lex Baiuvariorum, dem Ordo iudiciarius des Tancred und der Kapitulariensammlung des Ansegis von Homeyer Stellung 7 ff. so überzeugend ausgeführt, und durch die Bemerkung des H. v. D. Dsp. 11 so wenig widerlegt, dass es überflüssig sein dürfte, darauf nochmals einzugehen und die Nichtberücksichtigung der daher entnommenen Argumente zu rechtfertigen.

3. Unzulässig erscheint mir insbesondere in der neuesten Schrift des H. v. D. einerseits die Vernachlässigung der sich aus den Ableitungs- und Verwandtschaftsverhältnissen der Texte ergebenden Beweisgründe, andererseits die Art und Weise, wie jenen gegenüber alles Gewicht auch für das relative Alter der Quellen auf die von den Textverhältnissen unabhängigen Anhaltspunkte für das absolute Alter derselben gelegt und dabei verlangt wird, ein in einer Quelle geschilderter Zustand solle als zur angeblichen Zeit nicht möglicher-, sondern wirklicherweise bestehend nachgewiesen werden müssen, um die Möglichkeit der Entstehung in dieser Zeit zuzulassen.

Schon das starke Betonen der Zeugnisse für die Entstehungszeit, welche sich nicht auf die Stellung zu andern Quellen stützen, erscheint mir im gegebenen Falle ausserordentlich misslich. Allerdings, lässt sich die Entstehungszeit zweier verwandten Quellen

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 20. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_024.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)