Seite:Ficker Entstehung Sachsenspiegel 084.jpg

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Gedanken einer Entstehung des Ssp. unter K. Rudolf abzugehen; die grössere Mehrzahl derjenigen, welche schon bisher keinen Anstand nahm, das J. 1235 als Terminus ad quem anzunehmen, dürfte auch kaum Grund finden, dieser etwas genaueren, aber mit allen andern Anhaltspunkten vereinbaren Bestimmung desselben ihre Zustimmung zu versagen.


IX.

Die Nichtbenutzung des Mainzer Landfrieden im Ssp. ist mehrfach unter den Gründen aufgeführt, welche auf eine Entstehung vor 1235 deuten. Die Beweiskraft blosser Nichtbenutzung wird freilich durch den, sehr günstige Verhältnisse voraussetzenden Nachweis bedingt sein, dass die betreffende Quelle, wäre sie früher entstanden, nothwendig habe benutzt werden müssen. Und so weit werden wir hier freilich nicht gehen dürfen. Andererseits, zumal es sich im gegebenen Falle nicht um ein entscheidendes, nur um ein bestätigendes Moment handelt, kommt doch so manches zusammen, was eine Nichtbenutzung des schon vorhandenen Landfrieden im höchsten Grade unwahrscheinlich machen müsste, dass es sich kaum rechtfertigen dürfte, dieses Argument zu übergehen, zumal die gründliche neuere Arbeit Boehlau's: „Nove constitutiones domini Alberti d. i. der Landfriede v. J. 1235. Weimar 1858.“ durch das, was sie über die Wichtigkeit des Gesetzes und die grosse Beachtung, welche demselben bei den Rechtsgelehrten der folgenden Zeiten zu Theil wurde, sagt, dasselbe jetzt doppelt nahe legt. Dass solche Friedensgesetze schnell in Abschriften allen Gerichten bekannt wurden, leidet keinen Zweifel; weist Boehlau S. XIII auf die ausdrückliche Bestimmung im Landfrieden von 1281 hin, wonach jeder Richter bei der Gerichtssitzung eine deutsche Ausfertigung desselben zur Hand haben musste, so lässt sich dieselbe ausdrückliche Bestimmung auch schon früher in den baierischen Landfrieden von 1244 und 1256 nachweisen. (Archiv f. österreich. GQ. 1, 48. 65. Quellen u. Erört. 5, 83. 146.) Eike musste das Friedensgesetz kennen, wenn er nach 1235 schrieb; von dem vorhergehenden K. Heinrichs, auf welches wir zurückkommen,

machte er mehrfachen Gebrauch, betrachtet es schlechtweg als

Empfohlene Zitierweise:
Julius von Ficker: Über die Entstehungszeit des Sachsenspiegels und die Ableitung des Schwabenspiegels aus dem Deutschenspiegel. Innsbruck: Verlag der Wagnerschen Buchhandlung, 1859, Seite 80. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Ficker_Entstehung_Sachsenspiegel_084.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)