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Siebentes Kapitel.
Wie Jakob infolge der Hungersnot mit seiner ganzen Familie zu seinem Sohne Joseph zog.

(1.) 168 Als nun Jakob von seinen Söhnen bei der Rückkehr hörte, dass Joseph, den er schon als tot betrauert hatte, nicht nur noch am Leben sei, sondern dass er auch in Glanz und Glück lebe, zugleich mit dem König Aegypten regiere und fast die ganze Verwaltung unter sich habe, 169 zweifelte er um so weniger an der Wahrheit der Nachricht, als er der Herrlichkeit Gottes und seiner Güte gedachte, die nur eine Zeitlang sich nicht zu offenbaren schien. Und sogleich machte er sich auf den Weg und eilte zu Joseph.

(2.) 170 Nachdem er zum Brunnen des Bündnisses gekommen, opferte er Gott; denn er besorgte, seine Söhne möchten aus Aegypten seiner Fruchtbarkeit wegen nicht mehr wegziehen wollen, und ihre Nachkommen möchten nicht mehr nach Chananaea zurückkehren, das doch nach Gottes Verheissung in ihrem Besitz verbleiben sollte. 171 Weiterhin fürchtete er, sein Geschlecht möchte, da er die Reise nach Aegypten ohne den Rat Gottes angetreten, irgend ein schweres Unglück treffen, oder er werde aus dem Leben scheiden müssen, ehe er den Joseph wiedergesehen hätte. Über diesen Gedanken schlief er ein.

(3.) 172 Im Traume aber erschien ihm Gott, rief ihn zweimal beim Namen und sprach auf seine Frage, wer er sei, also zu ihm: „Es ist nicht denkbar, dass du, Jakob, den Gott nicht kennen solltest, der deinen Vätern und dir stets getreulich beigestanden hat. 173 Denn als dein Vater beabsichtigte, dir die Herrschaft zu entziehen, habe ich sie dir erhalten. Unter meinem Schutze bist du allein nach Mesopotamien gereist, hast dort gut geheiratet, und reich an Kindern und Vermögen bist du von dort zurückgekehrt. 174 Meine Vorsehung erhielt dir alle deine Nachkommen unversehrt und erhob den

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 102. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/101&oldid=- (Version vom 4.8.2020)