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Knaben geboren, dagegen doppelt so lange, wenn sie ein Mädchen zur Welt gebracht hatten. Überdies mussten sie, wenn sie nach Ablauf der genannten Zeit den Tempel betraten, ein Opfer mitbringen, das die Priester Gott darbrachten.

(6.) 270 Hatte jemand sein Weib im Verdacht des Ehebruchs, so brachte er ein Assaron Gerstenmehl herbei und legte eine Handvoll davon auf den Altar Gottes, während das übrige den Priestern als Speise zukam. Einer der Priester stellte darauf das Weib an das Thor, welches gegen den Tempel hin sieht, zog ihr den Schleier vom Haupte, schrieb den Namen Gottes auf ein Stück Haut 271 und hiess sie schwören, dass sie ihrem Gatten keinen Schimpf angethan, und dass, wenn sie die Schamhaftigkeit verletzt hätte, ihr rechtes Bein verrenkt werden und ihr Unterleib aufschwellen solle, sodass sie sterben müsse; dass aber, wenn ihr Gatte aus allzugrosser Liebe und daraus entstehender Eifersucht auf den falschen Verdacht gekommen sei, sie im zehnten Monat nachher einen Sohn gebären werde. 272 Nach Leistung dieses Eides löschte der Priester den Namen Gottes auf der Haut aus und drückte ihn in eine Schale aus. Dann nahm er Staub vom Tempel, wo er diesen gerade traf, streute ihn in die Schale und gab den Inhalt derselben dem Weibe zu trinken. War nun das Weib ungerecht angeklagt worden, so wurde sie schwanger und gebar zu rechter Zeit einen Sohn. 273 Hatte sie dagegen den Ehebruch wirklich begangen und den Gott geleisteten Eid falsch geschworen, so verrenkte sich ihr Bein, ihr Leib schwoll von Wasser an, und sie starb eines schmachvollen Todes. Das sind die Vorschriften, die Moyses seinem Volke in betreff der Opfer und Reinigungen gegeben hat. Diesen hat er noch folgende Gesetze hinzugefügt.

Empfohlene Zitierweise:
Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/180&oldid=- (Version vom 4.8.2020)