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(37.) 283 Wer einen Brunnen oder sonst einen Wasserbehälter gräbt, soll ihn sorgfältig mit Brettern zudecken, nicht um jemand zu verhindern, Wasser daraus zu entnehmen, sondern damit niemand hineinfalle. 284 Wenn aber in eine solche Grube Vieh hineinfällt und zu Grunde geht, so soll der Besitzer der Grube dem Herrn des Viehes den Wert desselben ersetzen. Auch sollen die Brunnen mit einer wandartigen Einfriedigung versehen sein, dass niemand hineinfällt.

(38.) 285 Wer etwas zum Aufbewahren annimmt, soll es wie eine heilige und göttliche Sache in Obacht nehmen, und niemand, sei es Mann oder Weib, soll denjenigen, der ihm etwas anvertraut hat, darum betrügen, wenn er auch eine Menge Geld dadurch gewinnen und sicher sein kann, dass niemand ihn zu überführen imstande ist. 286 Denn jeder soll rechtlich handeln, sein Gewissen und besonders Gott scheuen, vor dem kein Böser verborgen bleibt, damit er sich das Zeugnis geben kann, nur Thaten vollbracht zu haben, die das Lob seiner Mitmenschen verdienen. 287 Wenn jemand, der etwas zum Aufbewahren angenommen hat, dieses ohne seine Schuld verliert, so soll er vor sieben Richter hintreten und bei Gott schwören, dass er es nicht absichtlich und durch seine Schuld verloren, auch nichts davon für sich selbst verwendet habe. Alsdann soll er freigesprochen werden. Hat er aber das mindeste von dem Anvertrauten zu seinem Nutzen veruntreut und verloren, so soll er verurteilt werden, auch alles übrige zurückzuerstatten. 288 In gleicher Weise soll es auch mit dem Arbeitslohn gehalten werden. Dem armen Manne soll man seinen Lohn nicht vorenthalten, sondern bedenken, dass Gott ihm keinerlei eigenen Besitz beschert hat. Auch soll man die Auszahlung des Arbeitslohnes nicht verschieben, sondern sie noch am selben Tage bewirken; denn Gott will nicht, dass der Arbeiter den Ertrag seiner Arbeit entbehre.

(39.) 289 Kinder sollen für die Schuld ihrer Eltern nicht büssen, vielmehr verdienen sie, wenn sie selbst brav

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Flavius Josephus: Jüdische Altertümer. Otto Hendel, Halle a.d.S. 1899, Seite 243. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:FlavJosAnt1GermanClementz.pdf/242&oldid=- (Version vom 4.8.2020)