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Freiligrath arbeitete nun ununterbrochen bis zum Mai des großen Jahres 1848 als deutscher Correspondent auf dem Comptoir der Herren Fred. Huth et Comp. Er hatte sich in die untergeordnete Stellung eines Londoner Clerks gefügt, welche ihm keineswegs in Rücksicht auf seinen literarischen Ruf und Wirken leichter oder angenehmer gemacht wurde; vielmehr blieb ihm bei der angestrengten Arbeit kaum Zeit zur Erholung, geschweige denn Muße und Stimmung zu dichterischem Schaffen. Eine angenehmere Beschäftigung bot sich ihm als deutscher Lehrer an der Londoner Universität, aber noch lockender waren die Aussichten, die einige treue Freunde in Amerika ihm eröffnet hatten, und er war im Begriffe, deren Rufe dahin zu folgen, als in Deutschland die großen Thaten geschahen und allen politischen Flüchtlingen die Rückkehr in die Heimath wieder eröffnet wurde. Freiligrath kehrte gleich im Mai dieses Jahrs nach Deutschland zurück und nahm seinen Aufenhalt in Düsseldorf, wo sich nach einem dreimonatlichen Verweilen schon die Kerkerthore hinter ihm schlossen. Die Veröffentlichung des Gedichtes: „die Todten an die Lebenden“, das in vielen Tausenden von Exemplaren in Umlauf kam, war die Veranlassung seiner Verhaftung, welche am 29. August erfolgte. Ob die demokratischen Vereine, deren Mitglied er war, durch ihre Verwendung bei der Behörde die Erleichterung des Geschickes des Dichters ausgewirkt haben, bleibt dahingestellt das aber dürfen wir gestehen, daß man sein Loos während der Haft nach Gebühr erträglich gemacht und erleichtert hat. Ein schöner Trost blieb ihm fortan, in der Nähe seiner Familie zu sein und dieselbe wie auch seine Freunde, häufig sehen und sich mit denselben unterhalten zu dürfen. Wie sich sein Geschick nun weiter gestaltete, wird folgender Prozeß lehren.

Empfohlene Zitierweise:
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 17. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/21&oldid=- (Version vom 18.8.2016)