Eine ähnliche Aufforderung findet sich sodann in den Versen, wo der Grimm, der rothe Grimm des Volkes angeredet und gesagt ist:
„Zuviel des Hohns, zu viel der Schmach wird täglich Euch geboten:
Euch muß der Grimm geblieben sein — o, glaubt es uns, den Todten!
Er blieb euch! ja, und er erwacht! er wird und muß erwachen!
Die halbe Revolution zur ganzen wird er machen!
Er wartet nur des Augenblicks: dann springt er auf allmächtig;
Gehob’nen Armes, weh’nden Haars da stehter wild und prächtig
Die rost’ge Büchse legt er an, mit Fensterblei geladen;
Die rothe Fahne läßt er weh’n hoch auf den Barrikaden,
Sie fliegt voran der Bürgerwehr, sie flegt voran dem Heere –
Die Throne geh’n in Flammen auf, die Fürsten flieh’n zum Meere!
Die Adler fliehn, die Löwen fliehn: die Klauen und die Zähne! –
Und seine Zukunft bildet selbst das Volk, das souveräne!
O, steht gerüstet! seid bereit! etc. etc.
Diese Worte stehen mit dem, was der Angeklagte zu seiner Vertheidigung angeführt hat, in geradem Widerspruch. Nicht zu einem moralischen Kampfe, sondern unter die rothe Fahne zu den Waffen, zum Kriege, zur Revolution, zum Umsturz der Throne, zur Vertreibung der Fürsten und zum Ruf: „die Republik" fordert er das Volk auf, um, als das souveräne seine Zukunft selbst zu bilden.
Demnach wird Ferdinand Freiligrath angeklagt: „im August d. J. durch das Vortragen des von ihm verfaßten Gedichtes „Die Todten an die Lebenden“ in einer öffentlichen Versammlung zu Düsseldorf, so wie auch durch den Druck desselben die Bürger direct aufgereizt zu haben, sich gegen die landesherrliche Macht zu bewaffnen, auch die bestehende Staatsverfassung umzustürzen.
Verbrechen gegen Art. 102 und 87 des Straf-Gesetzbuchs.
Köln, den 18. Sept. 1848.
Der General-Prokurator
beim Königlich Rheinischen Appellations-Gerichtshofe.
(gez.) Nicolovius.
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 28. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/32&oldid=- (Version vom 18.8.2016)