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 v. Ammon I.: Meine Herren Geschworenen!
Das Geschwornengericht, dieses mächtige Bollwerk der Freiheit, gehört schon seit langen Jahren zu den Institutionen unserer Rheinlande und hat dazu beigetragen, den Sinn für Recht und Ordnung aufrecht zu erhalten, und es wird hoffentlich sich immer erhalten und von Ausartungen bewahrt werden. Nur in einer und zwar in einer höchst wichtigen Beziehung ist diese Form des Verfahrens bis dahin noch nicht zur Anwendung gekommen, bei politischen Verbrechen; doch dies gehört auch für uns zu den Errungenschaften der neuesten Zeit. Es ist nicht zu verkennen, daß es gerade bei diesen Verbrechen eine eigenthümliche Bedeutung hat, eine so eigenthümliche, daß sich gerade hieran die widersprechendsten Urtheile knüpfen; die einen forderten hier das Geschwornengericht, weil nur dadurch despotischen Uebergriffen entgegengewirkt werden könne, weil nur so die wahre Gesinnung des Volkes, nicht der todte Buchstabe des Gesetzes zur Ausführung gelangen könne, andere widersprachen. Denn, sagten sie, gerade bei politischen Verbrechen ist die Unbefangenheit, welche allein dem Angeklagten und dem Gesetze die nöthige Bürgschaft gibt, nicht leicht zu erwarten; an ihre Stelle wird die Leidenschaft und die Willkühr der Parteien treten. Je nachdem die Mitglieder des Geschwornengerichts sich zu einer oder der andern politischen Meinung hinneigen, werden sie den Schuldigen freisprechen oder den Unschuldigen der Strafe überliefern. – Ich glaube, m. H., daß die Vertheidiger und ihre Gegner von einem falschen Gesichtspunkte ausgehen, daß sie die Natur der politischen Verbrechen und die Würde des Geschwornengerichts verkennen. Wenn die Gesetze über politische Verbrechen nicht ungerecht, wenn sie nicht das Werk des crassesten Despotismus sind, werden auch die Geschwornen niemals in die Lage kommen, die Gränzen ihrer Wirksamkeit zu verkennen oder gar zu überschreiten. Ich halte es für nöthig, einige Bemerkungen

Empfohlene Zitierweise:
Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 37. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/41&oldid=- (Version vom 18.8.2016)