Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/44

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 Die Anreizung ist der Versuch, den Willen eines Anderen zu bestimmen, diese oder jene That zu begehen. Auch bei anderen Verbrechen ist die Anreizung strafbar; so betrachtet der Artikel des Strafgesetzbuchs als Mitschuldige eines Verbrechens, der durch Anschläge oder Kunstgriffe dazu gereizt hat. Aber hier wird die Anreizung nur bestraft, wenn die That wirklich ausgeführt ist. Anders bei politischen Verbrechen. Hier ist die Anreizung strafbar, wenn sie auch keinen Erfolg hat. Der Unterschied ist gewiß wahr begründet. Die Anreizung muß aber eine direkte gewesen sein, d. h. eine Sache, die geradezu unverrückt auf ihr Ziel losgeht, im Gegensatz der indirekten, die dasselbe Ziel aber durch Umwege zu erreichen sucht. Es ist keine Frage, daß die indirekte Aufreizung von den Verführern des Volks oft in Anwendung gebracht worden. Ich will ein berühmtes Beispiel anführen, indem ich an die Rede des Antonius erinnere, die er nach dem Morde des Cäsar dem Volke hielt, und durch die er unter allen Lobeserhebungen, die er den Mördern spendete, die Wuth des Volks aufs heftigste steigerte. Die direkte Anreizung dagegen verlangt eine unmittelbare, unzweideutige Rede. Vielleicht wird die Vertheidigung behaupten, daß die direkte Aufreizung nur vorhanden sei, wenn der Redner beabsichtige, unmittelbar nach dem Schluß seiner Rede zur Ausführung zu schreiten; Zeit und Ort braucht nicht bestimmt zu werden. Aber das Gesetz gibt keine Ansicht zu einer solchen Annahme; der Wortlaut ist dagegen, und die Strafbestimmung, je nachdem die Aufforderung von einem Erfolge begleitet gewesen oder nicht. Eine schärfere Strafe soll eintreten, wenn der Anreiz einen Erfolg gehabt; daß aber dieser Erfolg ein unmittelbarer sein müsse, erwähnt das Gesetz nicht, und daher ist es unrichtig, unter direkter Anreizung nur den Fall zu verstehen, wo der Aufforderer in der Lage gewesen, unmittelbar zur Ausführung seines Vorhabens zu schreiten. Ich behaupte daher:

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Stenographischer Bericht des Processes gegen den Dichter Ferdinand Freiligrath. Düsseldorf 1848, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Freiligrath-Prozess.djvu/44&oldid=- (Version vom 12.12.2022)