Zeuge: Jawohl. Buschhoff kam einige Tage nach dem Morde zu mir und sagte: Herr Bürgermeister, ich kann es nicht mehr aushalten, ich werde von allen Seiten des Mordes beschuldigt, bitte, verhaften Sie mich. Ich antwortete dem Buschhoff: Ich könnte das nicht thun, er müsse sich event. an die Staatsanwaltschaft wenden. – Präs.: Machte Buschhoff den Eindruck eines Schuldbewußten? – Zeuge: Das kann ich nicht sagen, er machte jedenfalls den Eindruck eines Verfolgten.
Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich richte an den Herrn Bürgermeister die Frage, ob Junkermann am Tage nach dem Morde zu ihm gekommen ist und ihm gesagt hat: Ich kenne den Mörder, das ist Niemand weiter als der Jude Buschhoff. Die Juden brauchten Christenblut, das weiß ich von meinem Sohne, dem Doktor.
Zeuge: Das ist richtig. Junkermann kam am Tage nach dem Morde zu mir und sagte: Ich kenne den Mörder, das ist der Jude Buschhoff, die Juden brauchen Christenblut, das weiß ich ganz genau von meinem Sohne, der Arzt ist. – Präs.: Junkermann, was sagen Sie dazu? Ist das richtig, was der Herr Bürgermeister sagt? – Junkermann: Der Herr Bürgermeister wird sich erinnern, daß ich am Tage des Mordes zu ihm gekommen bin und ihm gesagt habe: Ich habe auf zwei Leute Verdacht, zunächst auf Knippenberg. Da antwortete mir der Herr Bürgermeister: das glaube ich nicht, Knippenberg ist ein viel zu gutmüthiger Mensch. Darauf sagte ich: ich habe noch einen zweiten Verdacht, auf Buschhoff. Da versetzte der Herr Bürgermeister: Ja, daran haben wir auch schon gedacht. Etwas Anderes habe ich dem Herrn Bürgermeister nicht gesagt, von einem Ritualmorde habe ich nicht gesprochen. – Präs: Herr Bürgermeister ich bitte, sich hierüber zu äußern. – Bürgermeister Schleß: Ich halte meine Aussage auf Grund meines Eides vollständig aufrecht.
Auf Antrag des Rechtsanwalts Fleischhauer wird der Zeuge Junkermann noch einmal vorgerufen. – Verth. R.-A. Fleischhauer: Unterhalten Sie mit Wesendrup keinen Verkehr? – Zeuge Junkermann: Nein, den habe ich aus bestimmten Gründen abgebrochen. – Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Waren Sie nicht am 4. Juli mit Wesendrup zusammen verreist? – Zeuge Junkermann: Nein. – Vertheidiger R.-A. Fleischhauer: Haben Sie den Wesendrup am 4. Juli nicht in der Stadt Goch getroffen?
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/33&oldid=- (Version vom 31.7.2018)