Seite:Friedlaender-Der Knabenmord in Xanten (1892).djvu/76

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eingehende Ermittlungen angestellt und habe festgestellt, daß im Jahre 1834 zu Altenhof bei Neuß ein derartiger Fall einmal geschwebt hat. Der Name Cohn, so heißt der Vater der Frau Buschhoff, kommt aber dort in den Akten nicht vor. Ich habe alsdann Ermittlungen bei dem Landgericht in Düsseldorf angestellt, von dort aber die Mittheilung erhalten, daß die Akten aus dem Jahre 1834 nicht mehr vorhanden seien. Später sollte ein Gendarm auf dem Sterbebette gestanden haben, der Mörder des Kindes gewesen zu sein, auch hierüber habe ich trotz eingehender Ermittlungen nichts mehr feststellen können.

Frau Rosen: Am Tage von Peter-Paul sei ein fremder Jude in der Gastwirthschaft von Ullenboom in Beek bei Xanten, woselbst sie zur Zeit gedient habe, eingekehrt, habe etwa eine halbe Stunde dort verweilt und sei alsdann nach Xanten zu gegangen. Es sei ihr und auch dem Wirth Ullenboom aufgefallen, daß der Jude nicht wieder zurückgekehrt war, was er sonst stets zu thun pflegte.

Metzger Brockmann: Er sei der Judenverfolgungen wegen aus Xanten weggezogen. Am Peter-Paulstage, Vormittags gegen halb 9 Uhr, habe er den Buschhoff mit zwei Leuten auf dem Marktplatz auf einer Bank sitzen sehen.

Die Verhandlung wird alsdann gegen halb 9 Uhr Abends auf Sonnabend Vormittags 9 Uhr vertagt. Man hofft, morgen mit der Beweisaufnahme fertig zu werden.


Sechster Verhandlungstag.

Gegen 9 Uhr Vormittags eröffnet der Präsident, Landgerichtsdirektor Kluth, die Sitzung.

Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich lege hier einen Sack vor, der bei Buschhoff beschlagnahmt worden ist. Es finden sich in demselben Spreuspuren vor, derselbe hat auch zum Theil eine rauchbraune Farbe. Da behauptet worden ist, daß der Sack bei Buschhoff versteckt vorgefunden worden ist, so beantrage ich, den Polizeisergeanten Schlöer, der bei der Haussuchung dabei gewesen ist, zu vernehmen.

Polizei-Sergeant Schlöer: Ich war bei der Haussuchung bei Buschhoff zugegen. Unter verschiedenen Lumpen und anderen Säcken befand sich auch in einem unverschlossenen Schrank dieser Sack. – Präs.: Lag der Sack versteckt? – Zeuge: Er lag unter verschiedenen Sachen und anderen Säcken. – Präs.: Machte es auf Sie den Eindruck, als ob der Sack absichtlich versteckt war? – Zeuge: Nein. – Präs.: Befanden sich Blutspuren am Sack? –