abgebrochen mit den Worten: ich will aufhören, denn da drüben sitzt ein Mann, der uns belauscht. – Präs.: Kannten Sie den Mann?
Zeuge: Ich glaube, es war ein Mann, Namens Schmeltzer.
Schuhmacher Lörk (Xanten), der alsdann als Zeuge erscheint, bekundet: Mölders habe ihm einmal das Läppchen von der Schürze des kleinen Hegmann gezeigt. Wann dies war, könne er (Zeuge) nicht sagen, er wisse nur, daß es an einem Tage war, an dem Mölders bei einer Vernehmung vor dem Herrn Amtsrichter gewesen sei. Mölders habe das Läppchen im Portemonnaie getragen.
Es erscheint nunmehr als Zeugin Fräulein Hermine Buschhoff, ein mittelgroßes Mädchen im Alter von 20 Jahren. Sie ist auch längere Zeit wegen Verdachts der Theilnahme an der Mordthat verhaftet gewesen. Als sie den Saal betritt, setzt sich der Angeklagte Buschhoff derartig, daß ihn seine Tochter nicht sofort sehen soll. Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff weint der Angeklagte heftig. Die Zeugin erzählt, was ihr Vater und sie am Peter-Paulstage gethan haben, was in dem Hause ihres Vaters an diesem Tage geschehen sei, welchen Besuch sie hatten u. s. w. Die Bekundungen dieser Zeugen decken sich fast vollständig mit den Angaben ihres Vaters und mit denen der Zeugen Kock, Franks, Ullenboom, Isaak und des Fräulein Kahn. Sie habe bestimmt am Peter-Paulstage, Nachmittags zwischen 2–4 Uhr, nicht das Haus verlassen, am Vormittage habe sie für 20 Pf. Schnaps geholt, die Flasche aber nicht unter der Schürze getragen. Die Zeugin bemerkt im Weiteren auf Befragen, daß der beschlagnahmte Sack zum Bedecken des Fasses, in dem Fleisch geräuchert wurde, benutzt worden sei. – Präs.: Wie erklären Sie sich wohl die Spreureste in dem Sacke? – Zeugin: In den Sack wurde im Winter Stroh hineingethan und damit der Keller verstopft. – Während der Vernehmung der Hermine Buschhoff trifft an den Präsidenten eine anonyme Depesche folgenden Inhalts ein: „Bitte Köchin Remy in Goch als Zeugin laden“. – Präs.: Das Gericht hält es nicht für erforderlich, die anonyme Depesche zu berücksichtigen.
Die Staatsanwälte und Vertheidiger erklären, daß sie keine Anträge zu stellen haben.
Der Präsident bemerkt alsdann: Der Gerichtshof erachte
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 81. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/81&oldid=- (Version vom 31.7.2018)