geschlafen, da meine Mutter gefährlich krank ist. Ich war nun ärgerlich, daß der Herr mich fortwährend ansah. – Präs.: Das finde ich eigenthümlich. Mich kann meinetwegen Jemand stundenlang ansehen, dann habe ich noch nichts dagegen. – Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Hat der Herr mit Ihnen über den Prozeß gesprochen? – Zeuge: Jawohl, er fragte mich, was ich auszusagen hätte. Ich antwortete: Ich weiß blos, daß ich das Schlachthaus vernagelt habe. – Vertheidiger: Und nachdem Sie das gesagt hatten, fixirte er Sie? – Zeuge: Jawohl, mehrere Male von oben nach unten. – Präs.: Sie habe doch außer über die Vernagelung der Schlachthausthür noch Bekundungen gemacht? – Zeuge: Ich wollte das nicht sagen, weil ich schon ohnehin geschäftlich sehr geschädigt bin. – Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Kennen Sie diesen Sack? – Ullenboom: Nein. – Verth.: Ist Ihnen bekannt, daß Buschhoff im Winter mit einem mit Stroh gefüllten Sack seine Kellerthür zu verdecken pfelgte? – Zeuge: Jawohl.
Der folgende Zeuge ist der Gärtnergehilfe Carl Ahls (18 Jahre alt): Am Sonntag vor acht Tagen habe er mit dem Fräulein Huiskens und dem Fuhrherrn Mallmann am Porteweg gestanden. Da habe Fräulein Huiskens gesagt: Es ist doch merkwürdig, daß Frau Winthuis nach Cleve nicht vorgeladen ist, die hat doch gesehen, wie am Peter-Paulstage Nachmittags ein Jude im Küppers’schen Garten gewesen ist und gewinkt hat. Ich bestätigte das, da dies Gerücht allgemein in der Stadt verbreitet wurde. – Präs.: Wußten Sie, daß Frau Winthuis eine solche Aeußerung gethan hat? – Zeuge: Nein, ich vermuthete es blos, da es allgemein erzählt wurde. Mallmann forderte mich auf, zur Frau Winthuis mitzukommen. Bei dieser angelangt, fragte sie Mallmann: ob Sie nach Cleve zu dem Buschhoff’schen Prozesse vorgeladen sei. Als Frau Winthuis dies verneinte, fragte Sie Mallmann, ob sie am Peter-Paulstage nicht gesehen, wie in dem Küppers’schen Garten ein Jude gewinkt habe. – Frau Winthuis antwortete, wenn ich vorgeladen werde, dann kann ich mit gutem Gewissen aussagen, was in den Akten in Cleve steht. – Oberstaatsanwalt Hamm: Frau Winthuis sagte nicht, daß sie einen Juden in dem Küppers’schen Garten habe winken sehen? – Zeuge: Nein. – Oberstaatsanwalt
Hugo Friedländer: Der Knabenmord in Xanten vor dem Schwurgericht zu Cleve vom 4. bis 14. Juli 1892. W. Startz, 1892 Cleve, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Der_Knabenmord_in_Xanten_(1892).djvu/83&oldid=- (Version vom 31.7.2018)