Seite:Friedlaender-Der Knabenmord in Xanten (1892).djvu/83

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

geschlafen, da meine Mutter gefährlich krank ist. Ich war nun ärgerlich, daß der Herr mich fortwährend ansah. – Präs.: Das finde ich eigenthümlich. Mich kann meinetwegen Jemand stundenlang ansehen, dann habe ich noch nichts dagegen. – Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Hat der Herr mit Ihnen über den Prozeß gesprochen? – Zeuge: Jawohl, er fragte mich, was ich auszusagen hätte. Ich antwortete: Ich weiß blos, daß ich das Schlachthaus vernagelt habe. – Vertheidiger: Und nachdem Sie das gesagt hatten, fixirte er Sie? – Zeuge: Jawohl, mehrere Male von oben nach unten. – Präs.: Sie habe doch außer über die Vernagelung der Schlachthausthür noch Bekundungen gemacht? – Zeuge: Ich wollte das nicht sagen, weil ich schon ohnehin geschäftlich sehr geschädigt bin. – Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Kennen Sie diesen Sack? – Ullenboom: Nein. – Verth.: Ist Ihnen bekannt, daß Buschhoff im Winter mit einem mit Stroh gefüllten Sack seine Kellerthür zu verdecken pfelgte? – Zeuge: Jawohl.

Der folgende Zeuge ist der Gärtnergehilfe Carl Ahls (18 Jahre alt): Am Sonntag vor acht Tagen habe er mit dem Fräulein Huiskens und dem Fuhrherrn Mallmann am Porteweg gestanden. Da habe Fräulein Huiskens gesagt: Es ist doch merkwürdig, daß Frau Winthuis nach Cleve nicht vorgeladen ist, die hat doch gesehen, wie am Peter-Paulstage Nachmittags ein Jude im Küppers’schen Garten gewesen ist und gewinkt hat. Ich bestätigte das, da dies Gerücht allgemein in der Stadt verbreitet wurde. – Präs.: Wußten Sie, daß Frau Winthuis eine solche Aeußerung gethan hat? – Zeuge: Nein, ich vermuthete es blos, da es allgemein erzählt wurde. Mallmann forderte mich auf, zur Frau Winthuis mitzukommen. Bei dieser angelangt, fragte sie Mallmann: ob Sie nach Cleve zu dem Buschhoff’schen Prozesse vorgeladen sei. Als Frau Winthuis dies verneinte, fragte Sie Mallmann, ob sie am Peter-Paulstage nicht gesehen, wie in dem Küppers’schen Garten ein Jude gewinkt habe. – Frau Winthuis antwortete, wenn ich vorgeladen werde, dann kann ich mit gutem Gewissen aussagen, was in den Akten in Cleve steht. – Oberstaatsanwalt Hamm: Frau Winthuis sagte nicht, daß sie einen Juden in dem Küppers’schen Garten habe winken sehen? – Zeuge: Nein. – Oberstaatsanwalt