Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/239

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Dieser Text wurde anhand der angegebenen Quelle einmal korrekturgelesen. Die Schreibweise sollte dem Originaltext folgen. Es ist noch ein weiterer Korrekturdurchgang nötig.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Hut getroffen; eine vierte Kugel habe sie nicht gehabt. Genaues könne sie hierüber nicht sagen, da ihr das Bewußtsein geschwunden sei. – Zwei Geschworene markierten hierauf ein gewaltsames Ringen. Einer hatte den Revolver, mit dem Reimann seinen Tod erlitten hatte, in der Hand. Der andere machte den Versuch, den Revolver seinem Gegner gewaltsam zu entreißen. Bei dieser Gelegenheit kam wohl die Hand, in der der eine Geschworene den Revolver hatte, in eine Richtung, daß, wenn der Revolver sich entladen hätte, eine Kugel vielleicht in den Hinterkopf hätte dringen können. Das Experiment, das zweimal vorgenommen wurde, war jedoch so zweifelhaft, daß alle Anwesenden die Überzeugung hatten, auf diese Weise könnte Reimann nicht zweimal in den Hinterkopf geschossen worden sein. Es wurde auch von Kennern behauptet, dies könnte höchstens mit einer Browningpistole geschehen sein, nicht aber mit einem so minderwertigen Revolver, der 4,50 Mark gekostet hat. Nach diesem Ringen der Geschworenen erklärte der Vorsitzende den Lokaltermin für beendet.

Am dritten Verhandlungstage überreichte der Verteidiger R.-A. Dr. Ledermann eine Photographie, die den erschossenen Reimann in Frauenkleidern, in Begleitung seines Bruders Erich darstellte. Alsdann schilderte Malergehilfe Ziebell nochmals die ganze Situation, die er am Tatort vorfand. Auf die Fragen an die Angeklagte, was denn passiert sei, habe diese geäußert: „Ich habe ihn doch lieb gehabt, und er hat mich auch geliebt!“ Die Angeklagte sei völlig niedergebrochen gewesen und habe zusammenhängend überhaupt nichts erzählen können. Unterwegs habe die Angeklagte nochmals geäußert: „Er hat mich doch auch gern gehabt, ich habe kein Stückchen Kuchen, kein Stückchen Schokolade essen können, ohne ihm ein Stückchen abzugeben.“ – Vors.: Haben Sie denn etwas Derartiges gesagt? Das würde doch mit Ihren gestrigen Angaben nicht übereinstimmen. – Angekl.: O doch, das war innere Überzeugung.

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 235. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/239&oldid=- (Version vom 20.2.2023)