Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10 | |
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des Staatsanwalts über die vermeintliche Entwicklung der Dinge an dem Tatort treffen gegenüber den Tatsachen nicht zu. Jemand, der einen Menschen tötet, bleibe doch sicherlich nicht bei der Leiche stehen. Nach dem Gutachten der Sachverständigen sei gar kein Zweifel, daß die Angeklagte zu der Zeit, als die Schüsse fielen, sich in einem Dämmerzustand befand. Ganz entschieden müsse sich die Verteidigung gegen die Kritik verwahren, die der Staatsanwalt dem von ihr gestellten Sachverständigen habe zuteil werden lassen. Es handle sich hier um einen wissenschaftlich anerkannten Sachverständigen, der aus seiner reichen ärztlichen Erfahrung heraus seine mit guten Gründen belegte Überzeugung klargelegt habe. Nach diesem Gutachten müssen die Geschworenen die Angeklagte freisprechen. Die Geschworenen mögen eindringen in die komplizierte Psyche des Mädchens und in die komplizierten Vorgänge. Zuzugeben sei, daß der Verdacht groß sei, aber die Angaben der Angeklagten seien nicht widerlegt und auch wahrscheinlich. Geben Sie, so schloß der Verteidiger, die Angeklagte dem bürgerlichen Leben wieder, dem sie schon 6 Monate entzogen ist, geben Sie sie ihrer Mutter wieder, der sie eine Stütze im Alter sein muß!
Verteidiger Justizrat Friedmann: Nicht bloß Sie, meine Herren Geschworenen, werden erstaunt sein, daß der Staatsanwalt einen Antrag auf schuldig gestellt hat, sondern von diesem Erstaunen werden weitere Kreise erfaßt werden, ebenso wie die Männer auf der Verteidigerbank. Ein solcher Antrag ist nach dem Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen kaum verständlich und ist mit dem ganzen Gange der Verhandlung, der Vorgeschichte des Prozesses und den Ergebnissen der Verhandlung nicht vereinbar. Nach diesen Ergebnissen kann man unmöglich zu einer sicheren Entscheidung kommen. Der Verteidiger richtete alsdann an die Geschworenen die ernste Mahnung, über den Einzelheiten, auf die so großes Gewicht gelegt sei, über den Details
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 261. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/265&oldid=- (Version vom 7.3.2023)