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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

Auf Veranlassung seines Bruders Paul und seiner Frau wurde ein Familienrat berufen. Ein Justizrat erklärte im Familienrat, er (Zeuge) sei geisteskrank und müsse in ein Irrenhaus. Am folgenden Tage sei der Kreisarzt Medizinalrat Dr. la Roche zu ihm gekommen mit dem Bemerken: Herr Lubecki, Sie arbeiten Tag und Nacht, für Ihre Gesundheit tun Sie aber gar nichts. Ich rate Ihnen, gehen Sie auf einige Wochen nach Leubus. Er erwiderte: Sie muten mir doch nicht etwa zu, ins Irrenhaus zu gehen? Sie sollen nicht ins Irrenhaus, sondern in das Leubuser Pensionat gehen, das ist ein sehr gutes Sanatorium, in dem Sie volle Bewegungsfreiheit haben, erwiderte der Kreisarzt. Nach langem Zureden habe er sich schließlich entschlossen, dem Rate Folge zu leisten, er habe aber sofort gesehen, daß er sich in einer Irrenanstalt befinde. Seine Einwendungen, daß er doch nicht geisteskrank sei und nicht ins Irrenhaus gehöre, wurden mit Hohnlachen beantwortet. Der Zeuge schilderte alsdann eingehend die lieblose Behandlung, er sei geschlagen, ins Wasser gesteckt worden usw. Depeschen, die er an den Landeshauptmann und den Minister des Innern gerichtet hatte, seien nicht abgeschickt worden. Ein Pfleger habe ihm gesagt, die Ärzte verständen keinen Spaß, es werde jeder Widerstand gebrochen. Der Oberarzt Dr. v. Kunowski verordnete ihm Beruhigungspillen. Dadurch geriet er in noch viel größere Erregung. Er lehnte es daher ab, die Pillen weiter zu nehmen. Der Oberarzt bedeutete, wenn er die Pillen nicht nehmen wolle, dann lasse er ihn zwölf Stunden ins Wasserbad stecken. „Wir werden Sie schon kirre kriegen.“ Ein Pfleger, der die Pillen nahm, wurde krank. Einmal wurde er zwangsweise dreizehn Stunden lang ins Wasserbad gesteckt. Eines Tages, so fuhr Lubecki fort, lag ich auf einem Rohrstuhl vor dem Anstaltsgebäude. Da kam der Mann, den ich zur Wahrnehmung meines Geschäfts während meiner Abwesenheit eingesetzt hatte, und sagte mir: Er sei hinausgeworfen worden und Herr Dieterichs, der mit

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 271. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/275&oldid=- (Version vom 3.10.2022)