Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 10 (1914).djvu/287

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10

aber nicht bestätigt. – Vert.: Sie haben in der Hauptsache die Verrücktheit des Herrn Lubecki auf den Eifersuchtswahn aufgebaut? – Zeuge: Für uns war in der Hauptsache maßgebend, in welcher Weise sich der Eifersuchtswahn äußerte. – Vert.: Wenn Sie nun hören, daß die Eifersucht berechtigt war, halten Sie alsdann an dem Krankheitsbild fest? – Zeuge: Ich habe bereits gesagt, wir haben der Eifersucht wenig Wert beigelegt. – Vert.: Haben Sie an Lubecki einmal einen Tobsuchtsanfall wahrgenommen? – Zeuge: Lubecki war wohl sehr aufgeregt, einen direkten Tobsuchtsanfall haben wir nicht wahrgenommen. – Vert.: Sie sollen einmal angeordnet haben, daß Lubecki mit Schwerkranken zusammen ins Bad gesteckt werde? Diese Kranken sollen Lubecki mit ekelhaftem Schmutz beworfen haben. Lubecki soll aus diesem Anlaß geweint haben. Darauf sollen Sie gesagt haben: Ein Mann, welcher weint, gehört ins Irrenhaus. (Große Bewegung im Zuhörerraum.) – Zeuge: Ich glaube nicht, daß ich das gesagt habe. – Vert.: Sie geben aber die Möglichkeit zu, eine solche Äußerung getan zu haben? – Zeuge (nach einigem Zögern): Nein, ich halte es für ausgeschlossen. Der Zeuge bekundete im weiteren auf Befragen: Die Bäder haben einen Wärmegrad von 34°C. Lubecki wurde im Höchstfalle 13 Stunden im Bad gehalten, andere Kranke bisweilen mehrere Tage und Nächte. Die Kranken essen, schlafen, lesen und spielen Skat in der Wanne. Er gebe zu, daß den Kranken das Baden oftmals unangenehm sei. Es gebe eben verschiedene ärztliche Verordnungen, die Kranke unangenehm berühren. Medizin sei zumeist bitter. – Auf Befragen des Verteidigers bemerkte der Zeuge: Man kann den Krankheitszustand des Lubecki mit Stimmungsirrsinn übersetzen.

Staatsanwalt Dr. Rasch: Er sei der Meinung, daß die Beförderung der Briefe von Irrenhausinsassen der diskretionären Gewalt der Direktion unterstellt sei. – Verteidiger R.-A. Dr. Halpert (mit erhobener Stimme): Ich protestiere

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 10. Hermann Barsdorf, Berlin 1914, Seite 283. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_10_(1914).djvu/287&oldid=- (Version vom 6.10.2022)