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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/103

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1

ist mir nicht bekannt. – Vert.: Können Sie aus der medizinischen Literatur oder sonstwie einen namhaften Mediziner nennen, der auf Ihrem Standpunkt steht? – Zeuge: Ich bemerke, daß ich auch nicht auf dem Standpunkt der Anwendung von Zwangsmitteln stehe, ich bin jedoch der Meinung, daß ein vollständiger Ausschluß der Zwangsmittel nicht möglich ist. Es gibt unter den Irren und Epileptikern, ganz besonders, wenn die Geistesgestörtheit durch Trunkenheit entstanden ist, so viel nichtswürdige Elemente, daß in gewissen Fällen Zwangsmittel durchaus geboten sind. – Vert.: Sind auch in der Anstalt Mariaberg Zwangsmaßregeln auf Ihre Veranlassung angewendet worden? – Zeuge: In einzelnen Fällen wohl. – Vert. R.-A. Lenzmann: Ist Ihnen bekannt, daß es Vorsteher von Trinkerasylen, wie z. B. Pastor v. Bodelschwingh in Bielefeld, gibt, die die Trunksucht als eine Art Teufelsbesessenheit betrachten, und stehen Sie auch auf diesem Standpunkt? – Zeuge: Ich kenne wohl diese Ansicht, ich stehe aber gewiß nicht auf diesem Standpunkt. – Vertreter der Nebenkläger, Rechtsanwalt Oster: Sind Sie der Meinung, daß die Anlegung der Zwangsjacke und anderer Zwangsmittel bisweilen im Interesse der eigenen Sicherheit und der der anderen Kranken geboten ist? – Zeuge: Allerdings. In der Anstalt Amelbüren in Westfalen ist vor kurzer Zeit ein Bruder von einem Irrsinnigen totgeschlagen worden. – Rechtsanwalt Oster: Werden nicht alle Kranken, die vom Kreisphysikus für geistesgestört erklärt worden sind, von Ihnen beobachtet? – Zeuge: Allerdings, alle diese Kranken werden von mir mehrere Monate beobachtet. – Vert. Rechtsanwalt Lenzmann: Haben Sie das auch bei Forbes getan? – Zeuge: Nein, dieser Mann war so störrig, daß eine Beobachtung kaum möglich war. Auch ist bei Deliranten eine Beobachtung kaum notwendig. – Vert.: Sie haben zugegeben, daß Strafmittel auch auf Ihre Veranlassung angewendet worden sind. In welchen Fällen wurden diese Zwangsmaßregeln angewendet? – Zeuge: Wenn der Kranke nicht anders zu

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 99. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/103&oldid=- (Version vom 31.7.2018)