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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 1 (1910).djvu/63

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1
Die Leiche im Koffer

dem Stuhle saß, mit einem Strick erdrosselt. Er machte zunächst, aber ohne Erfolg, Wiederbelebungsversuche. Alsdann wollte er polizeiliche Anzeige erstatten. Er nahm aber davon Abstand, da er befürchtete, er werde in den Verdacht kommen, die alte Frau ermordet zu haben. Er entkleidete daher die Leiche und legte sie ins Bett. Da aber die Leiche nach einigen Tagen zu riechen begann, packte er sie in einen großen Koffer, d. h. er zwängte sie hinein, indem er ihr die einzelnen Glieder zerbrach. Zwecks Dämpfung des Leichengeruchs überschüttete er die Leiche mit Chlorkalk. Der Koffer, in dem die Leiche lag, stand vor seinem Bett, er habe also neun volle Monate neben der Leiche geschlafen. Diese Erzählung hielt auch Meyer vor dem Schwurgericht in Kassel, vor dem er sich vom 5.–11. Dezember 1906 wegen Mordes zu verantworten hatte, aufrecht. Der Angeklagte behauptete außerdem: er habe mit der alten Vogel keinen intimen Verkehr unterhalten. Die Vogel habe wenige Tage vor ihrem Tode mehrere goldene Brillantringe ins Klosett geworfen, wahrscheinlich aus Haß gegen ihn. Die Aufstellung der Möbel in der Vogelschen Wohnung ließen jedoch keinen Zweifel, daß Meyer und die Vogel wie ein Ehepaar verkehrt haben. Außerdem wurde auf Gerichtsbeschluß das Vogelsche Klosett und die gesamten Abflüsse aufs genaueste untersucht, es war jedoch kein Brillantring zu finden.

Der entleerte und desinfizierte Koffer wurde den Geschworenen gezeigt. Letztere forderten jedoch die sofortige Entfernung des Koffers aus dem Gerichtssaal, da er noch immer einen Leichengeruch von sich gab. Die medizinischen Sachverständigen hielten es für im höchsten Grade wahrscheinlich, daß Meyer die alte Frau erwürgt habe. Die Geschworenen erklärten ihn des schweren Raubes im Sinne des § 251 des Strafgesetzbuches für schuldig. Der Gerichtshof verurteilte daraufhin Meyer zu 15 Jahren Zuchthaus, 10 Jahren Ehrverlust und Zulässigkeit von Polizeiaufsicht.


Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 1. Hermann Barsdorf, Berlin 1910, Seite 59. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_1_(1910).djvu/63&oldid=- (Version vom 14.10.2016)