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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 2 (1911).djvu/148

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

Er habe dem Angeklagten wiederholt gesagt: Die Leiche der Miß Lake sei links im Walde gefunden worden, er sei aber dabei geblieben, daß er die Miß rechts in den Wald gezogen habe. Es sei ihm aufgefallen, daß er behauptet habe, er habe auf dem Arm der Miß Lake gekniet. – Polizeisergeant Hoffmann: In der Nacht vom 9. zum 10. Februar 1907, als ich in der Brandstraße auf Posten stand, trat ein gutgekleideter, junger Mann an mich heran und sagte: Verhaften Sie mich, ich bin der Mörder der Miß Lake. Ich glaubte zunächst, es mit einem Irrsinnigen zu tun zu haben. Ich sagte, wenn Sie etwa Obdach haben wollen, dann können Sie es auch, ohne daß Sie sich des Mordes bezichtigen. Der junge Mann antwortete jedoch sehr ruhig: Ich will kein Obdach, ich habe Gewissensbisse, ich melde mich, um mein Gewissen zu erleichtern. Ich führte daher den jungen Mann zur Wache zum Herrn Polizeikommissar Schlüter. Dieser nahm den jungen Mann sofort zu Protokoll. Der junge Mann gab zunächst sehr ruhige Antworten; er fing aber schließlich an zu weinen. Ich fragte ihn schon vorher, ob er die Tat allein begangen habe, er antwortete:[WS 1] Nein, ich hatte zwei Komplicen, von denen ich jedoch nur weiß, daß sie Karl und Heinrich heißen. – Vors.: War der junge Mann betrunken? – Zeuge: Nein, er war vollständig nüchtern. – Polizeikommissar Schlüter, der den Angeklagten des Nachts auf der Polizei zu Protokoll vernommen hatte, bestätigte im allgemeinen die Bekundungen des Vorzeugen. Er habe zunächst den jungen Mann für geistesgestört gehalten. Schließlich sei er aber zu der Überzeugung gelangt, daß der Angeklagte geistig gesund sei und daß er wirklich, um sein Gewissen zu beruhigen, sich gemeldet habe. Der Angeklagte erzählte u. a.: Die Dame habe, als er sie zur Erde gelegt habe, mit Händen und Füßen um sich geschlagen. Er habe deshalb auf dem rechten Arm gekniet. Der Angeklagte habe zugegeben, die Vornahme unsittlicher Handlungen versucht zu haben. – Polizeiinspektor Meyer: Er habe den Angeklagten am Morgen des 10. Februar vernommen. Er

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: antportete
Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 140. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/148&oldid=- (Version vom 31.7.2018)