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Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 2 (1911).djvu/246

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

würde sofort das Disziplinarverfahren gegen mich eingeleitet worden sein. Unumstößliche Tatsache ist es, daß ich seit etwa 16 Jahren nicht in Leipzig war. Ich kenne keinen einzigen der Richter des betr. Reichsgerichts-Senats, ich habe weder schriftlich noch mündlich ein Wort mit ihnen gewechselt. Die Gründe, weshalb das erste Urteil aufgehoben wurde, liegen klar zutage, sie beruhen auf formalen Verstößen, die das Reichsgericht für ausreichend erachtet hat, um das erste Urteil aufzuheben. Ob ich das gewünscht oder nicht gewünscht hätte, wäre dem Reichsgericht und dem hiesigen Landgericht furchtbar gleichgültig gewesen. Ich bin mit der Strafsache gegen August Sternberg nur in meiner Eigenschaft als Vorsteher der verfolgenden Staatsanwaltschaft, im Rahmen des mir zugewiesenen Pflichtenkreises, tätig gewesen und habe die strengste Nachprüfung und Offenbarung aller meiner Maßregeln und Anordnungen nicht im entferntesten zu scheuen.

Was Herrn Staatsanwaltschaftsrat Romen betrifft, so ist dieser auf Grund seiner eigenen Bewerbung, zu welcher die Justizverwaltung Stellung nicht zu nehmen hatte, auch nicht genommen hat, in das Kriegsministerium berufen worden, mit dem Prozeß Sternberg hat diese Berufung auch nicht den Schatten einer Beziehung. Daß Herr Dr. Romen nicht mehr diese schwierige und verwickelte Sache vertreten konnte, ist mir am meisten unlieb gewesen. Ich behaupte aber, daß an Stelle des Herrn Dr. Romen ein Mann getreten ist, der die Staatsanwaltschaft mit der größten Sachkenntnis, Objektivität und unerschütterlicher Energie vertreten hat und täglich vertritt. Es handelt sich also bei der Andeutung in dem Artikel um eine niederträchtige Verleumdung, die vollständig grundlos ist. Ich habe bisher den Stolz gehabt, in meiner langjährigen Wirksamkeit noch nicht in die Lage gekommen zu sein, für mich einen Strafantrag zu stellen. Da es sich hier aber darum handelt, daß meine Ehre und mein guter Name geschändet werden soll, so habe ich und mein höchster Vorgesetzter gegen die Urheber und Verbreiter der niederträchtigen

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 238. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/246&oldid=- (Version vom 31.7.2018)