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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

erklärte die Zeugin Ehlert, daß sie im August 1884 geboren sei und im vorigen Jahre zum ersten Male mit Herrn Sternberg etwas zu tun gehabt habe. – Frida Woyda wurde nochmals vorgerufen und gefragt, was denn nun an ihrer Aussage wahr sei. Sie antwortete recht energisch: Was ich jetzt hier ausgesagt habe, ist die Wahrheit. – Vors.: Hat dir neuerdings jemand gedroht, daß du in die Zwangserziehung oder ins Waisenhaus kommen würdest? – Zeugin: Nein.

In weiteren Sitzungen wurde mitgeteilt, daß die Masseuse Margarete Fischer, die nach New York geflüchtet sei, bereit sei, sofort vor Gericht als Zeugin zu erscheinen unter folgenden Bedingungen: 1. freies Geleit; 2. Zahlung einer Summe von 5000 M. ; 3. freie Fahrt II. Klasse und freie Verpflegung für sich und ihre Begleiterin Helene Fischer. Der Staatsanwalt bemerkte, daß er bereit sei, soweit dies innerhalb der gesetzlichen Grenzen gehe, die Hand dazu zu bieten, daß die Fischer hier in Berlin an Gerichtsstelle erscheine. Es werde sich fragen, ob es der preußische Staat, unter dessen Steckbrief die Margarete Fischer stehe, erfüllen kann. Ganz unerfüllbar erscheine ihm die Zahlung von 5000 M. Es bestehe keine gesetzliche Möglichkeit, eine derartige Summe zu zahlen, denn in Frage könne bloß die Anwendung der Gebührenordnung für Zeugen und Sachverständige kommen und wenn auch bei weiten Reisen in dieser Beziehung großes Entgegenkommen gezeigt werden könne, so sei doch die Zahlung einer derartigen festen Summe völlig ausgeschlossen. Dagegen sei es angängig, freie Her- und Rückfahrt II. Kajüte zu gewähren. Was die Forderung des freien Geleits anlange, so sei folgendes zu erwägen: Die öffentliche Klage gegen Margarete Fischer sei seines Wissens noch nicht erhoben, es sei nur gegen sie im Vorverfahren vom Amtsgericht I ein Haftbefehl erlassen worden. Nach seiner Meinung würde diese Strafkammer befugt sein, der Margarete Fischer freies Geleit zu gewähren. Die Staatsanwaltschaft würde eventuell in der Lage sein, ihrerseits den amtsrichterlichen Haftbefehl aufzuheben,

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 254. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/262&oldid=- (Version vom 1.8.2018)