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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

zu sichern! Auch bei Sternberg könnte man dies behaupten.

Ich habe viel Erfahrung in den verschiedensten Provinzen gesammelt und viele Angeklagte gesehen, aber das muß ich sagen, kein Angeklagter ist schlechter verteidigt worden, als der reiche Herr Sternberg. Den Herren Verteidigern selbst ist kein Vorwurf zu machen, denn der Angeklagte selbst hatte sich die Führung nicht nehmen lassen, und die Verteidiger haben wiederholt erklären müssen, daß ihre Anträge das Ergebnis stundenlanger Konferenzen mit dem Angeklagten seien. Ich wiederhole, Sternbergs Verteidigung war die denkbar schlechteste. Er hätte sich wohl mildernde Umstände verschaffen können, wenn er als reuiger Sünder gestanden hätte, daß er ein Opfer seiner perversen Leidenschaften geworden wäre. Jetzt hat er sich jede Sympathie durch die Art seiner Verteidigung verscherzt. Ich gehe nicht so weit wie mein Kollege, der da meinte, daß ein anderer Angeklagter in einer halben Stunde abgeurteilt worden wäre, nein, an der üblichen Gründlichkeit der Verhandlung würde es in keinem Falle gefehlt haben. Sternberg, der den Kampf mit Hilfe seines Portemonnaies aufnahm, hat sich verrechnet, das Recht ist keine Ware, keine Dirne, die sich kaufen läßt. Herr August Sternberg mag bei der Gründung von Aktiengesellschaften gewandt sein, bei seiner Verteidigung ist er es nicht.

Verteidiger Rechtsanwalt Dr. Fuchs I: Ein höchst fragwürdiges Zeugenmaterial ist es, mit dem wir zu rechnen haben. Dirnen, wie die Callis und die Teichert, können Anspruch auf Glaubwürdigkeit nicht erheben. Als der Callis zum ersten Male die Photographie Sternbergs vorgelegt wurde, war sie unsicher und zweifelhaft. Nach zwei Tagen erklärte sie mit Bestimmtheit „Ja, das ist er“. Das ganze Verhalten der Callis und Teichert läßt darauf schließen, daß sie es mit der Wahrheit nicht genau nehmen. Es ist nicht denkbar, daß der Gerichtshof lediglich auf Grund solcher Aussagen zu einer Verurteilung kommen wird. Noch weniger hat die Verteidigung

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Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 304. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/312&oldid=- (Version vom 1.8.2018)