Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 2 (1911).djvu/320

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2

wenn er auch durch Leichtsinn moralisch gefehlt habe, so habe er doch sein häusliches Leben so geführt, daß ihm nach dieser Richtung Vorwürfe nicht gemacht werden können. Für ihn waren damals die Ermittelungen nach Herrn Schneider durchaus nicht frivol, sondern sehr notwendig. Als er in diese Verhandlung eintrat‚ habe er noch nicht gewußt, daß Woyda jetzt eingestehe, wie er den sogenannten Umfall wohl nennen dürfe. – Was die Verwendung von Detektivs und die privaten Ermittelungen anlange, so bekenne er, daß er, der mit dem Bewußtsein‚ unschuldig zu sein, eine schwere Leidenszeit durchzumachen habe, selbstverständlich alles tun und alles aufbieten mußte, um die Hinfälligkeit der gegen ihn erhobenen schweren Vorwürfe zu erweisen. Ohne Detektivs sei dies absolut nicht möglich gewesen. Es sei doch nun einmal so: wer Bausteine zu einem Baukasten sucht und blaue Steine brauche, der suche eben nur nach blauen Steinen und ebenso sei es doch bei der Polizei, die es nicht als ihre Aufgabe betrachte, Entlastungsmaterial zu ermitteln, sondern immer nur nach Belastungsmaterial ausschaue. Im Falle Fournaçon und im Falle Erhardt hatten die Ermittlerdienste doch schon wesentliche Dienste geleistet und bewirkt, daß diese beiden Fälle ohne weiteres fallen gelassen werden mußten. Gegen die Verwendung des Detektivs Schulze haben damals keinerlei Momente vorgelegen; gegen diesen sei Ungünstiges nicht bekannt gewesen und er habe auch nichts darin gefunden, wenn er ihm für einen günstigen Erfolg seiner korrekt gedachten Tätigkeit eine große Belohnung zusicherte. Inkorrekte Handlungen, die in seinem Interesse unternommen sein sollten, können und dürfen ihm nicht zur Last gelegt werden, denn er habe davon keine Ahnung gehabt. Alles, was an schiefen Sachen vorgekommen, habe ihn völlig überrascht und verblüfft. Er bedauere, wenn sich Wolff, um ihm zu helfen, zum Unrecht habe hinreißen lassen. Er sei daran nicht beteiligt. Durch dieses Beiwerk und die ganze Atmosphäre, die durch diese Dinge hier verbreitet wurde, sei zu Unrecht

Empfohlene Zitierweise:
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 2. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 312. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_2_(1911).djvu/320&oldid=- (Version vom 31.7.2018)