Seite:Friedlaender-Interessante Kriminal-Prozesse-Band 3 (1911).djvu/341

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freuen. Aber ich halte diese Version doch für unwahrscheinlich, ich kann mich überhaupt nicht des Falles erinnern, daß Persönlichkeiten in hoher Stellung bei uns, well etwas über sie geschrieben ist, was man für unwahr hält, sich aus dieser Stellung entfernen. Es ließen sich viele Beispiele für die Richtigkeit meiner Auffassung anführen. Wenn die letzte Version zuträfe, dann kann ich mir nicht denken, daß der Vertreter der Anklagebehörde den Strafantrag abgelehnt und die Herren auf den Weg der Privatklage verwiesen hätte. Ich glaube, daß man es in verschiedenen Redaktionen damals anders angesehen hat. Wenn das ganz Unwahrscheinliche Ereignis geworden wäre, daß man in Preußen auf ein paar Zeilen hin aus einer Zeitschrift, die sich nicht gerade der Gunst des Thrones erfreut, einen General à la suite aus seiner Stellung entfernt hätte, so wäre das ein völlig unvorhergesehenes Ereignis gewesen, das mich recht schmerzen müßte und schmerzen würde. Aber ich glaube nicht, daß es so war, ich glaube, daß dazwischen einige Persönlichkeiten stehen, deren unfreundliche Gesinnung schädlicher gewirkt hat als das, was Harden gesagt hat. Ich wäre in der Lage, wenn ich nicht als Angeklagter hier stände, die rechte Hand zu erheben und zu sagen: jemand hat gesagt: „Man hat mich ja gar nicht gehört!“ Ich bitte mich nicht mit Dingen zu belasten, für die ich nicht verantwortlich bin, und ich bitte, in keinem Schmerz und Groll auch nur um eine Nuance anders zu empfinden, als man zu empfinden hat. – Herr Justizrat Sello hat sich geirrt, wenn er meinte, die Mitteilung von dem Ehrenwort des Grafen Moltke sei mir ein Novum gewesen. Ich kannte dieses Ehrenwort, aber es berührt gar nicht das, was ich behauptet habe. Ich war sehr erstaunt darüber, daß dieses Ehrenwort einen so begrenzten Umfang hatte, das ist das Unglückseligste an dieser ganzen Affäre. Es verhielt sich damit ähnlich wie mit der Zeugenaussage des Fürsten Eulenburg, der nur bekundete, er habe nie gegen den bekannten Paragraphen verstoßen, während doch noch ganz andere