die nicht Hochachtung ausdrücken sollte, aber auch nicht Mißachtung ausdrücken konnte nach meiner Überzeugung, eine Silhouette, die für mein Bewußtsein nichts Beleidigendes hatte und hat. Graf Moltke war darin mit ganz kleinen Strichen so charakterisiert, wie ihn sehr nahe Verwandte – ich könnte mich auch auf einen Neffen des Grafen berufen –, geschildert haben. Die Dominante darin ist das, was ich offen, aber ohne bitteren Beiklang die Hingebung an den Fürsten Eulenburg nennen muß. Jrgend etwas Weitergehendes hat meines Wissens niemand in den Artikeln gefunden, insbesondere nicht Frhr. v. Berger, insbesondere nicht Graf Reventlow. Beide Herren haben’s beschworen. Da kam das Ereignis des kaiserlichen Eingriffs. – Niemand ist legitimiert, hier darüber zu sprechen, als Graf Moltke selbst. Er hat ja einiges darüber gesagt. Ich glaube nur, daß vielleicht die begreifliche tiefe Mißstimmung gegen mich, der Groll, den die Umstände rechtfertigen, daß dieses Gefühl die Darstellung ein klein wenig beeinflußt hat. Denn wenn Graf Moltke meint, ich sei schuld daran, daß er aus dem Amt geschieden ist, so ist er vielleicht nicht ganz gerecht, vielleicht auch in seiner Erinnerung nicht ganz zuverlässig. Ich glaube, daß er über ganz andere Instanzen zu klagen hätte in dieser Angelegenheit als über mich. Ich will nicht wiederholen, was Herr Justizrat Bernstein schon darüber gesagt hat, daß nicht anzunehmen sei, der deutsche Kaiser richte sich bei seinen Beschlüssen danach, was in der „Zukunft“ gestanden hat. Das Wort: „Alles hängt davon ab, wie dem Kaiser die Sache dargestellt wird“ hat ja seine Berechtigung. Damals hieß es aber, es seien langwierige Vorträge gehalten worden und dann sei die Verabschiedung der Herren verfügt worden. Jetzt seit kurzer Zeit geht eine andere Version um, jetzt heißt es: ja, den Herren ist gar keine Ungnade widerfahren, sondern man hat ihnen nur Gelegenheit gegeben, sich zu reinigen, und sie werden wiederkehren in dem alten oder noch höherem Glanz. Das könnte mich, was die Person des Grafen Moltke betrifft, nur
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 332. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/340&oldid=- (Version vom 27.3.2024)