ist in dem Beleidigungsprozeß Moltke contra Harden. Alles, was die Gegenseite gegen die Tendenz des Angeklagten und die Berechtigung seiner Artikel gesagt hat, ist durchaus falsch – alles, was in den Artikeln steht, ist durchaus wahr und zwar erweislich wahr! Wenn man einen Päderasten einen Päderasten nennt, so ist das doch keine Perfidie, wie von der Gegenseite behauptet wurde. Herr Harden hat von Herrn Lecomte gesprochen und von anderen Päderasten, und es ist doch merkwürdig, daß, wenn jemand ruft: Päderast! nun Herr Graf Moltke die Tür aufmacht und fragt: Wer hat mich hier gerufen? (Heiterkeit.) Was geht den Grafen Moltke die aktive Homosexualität des Herrn Lecomte an? Weshalb stellt er den Strafantrag, wo es sich um Herrn Lecomte handelt? Ich bin am Ende. Der gegnerische Kollege hat gesagt: Heraus mit der Sprache! Ich sage: Heraus mit den Männern! Was der Kläger mit dem Prozeß eigentlich will, will ich Ihnen sagen! Er will appellieren gegen das Urteil Sr. Majestät! Dort ist er verurteilt, denn es ist eine Verurteilung, wenn der Kaiser den Privatkläger unter solchen Umständen, wo dieser so schwer beschuldigt wurde, nicht hält, sondern ihn zur Disposition stellt. Der Kaiser muß doch seine triftigen Gründe dafür gehabt haben. Beleidigend für Se. Majestät ist der Gedankengang, aus dem heraus der Kläger sich rechtfertigen will! Der Gegner hat gesagt: Die intellektuellen Leute fürchten sich, in das politische Leben einzutreten; er hat das Gericht ersucht, durch sein Urteil den Männern wieder den Mut zu stärken. Ja, stärken Sie den deutschen Männern den Mut, stärken Sie den deutschen Bürgern, die Schriftsteller sind, den Mut die Wahrheit zu sagen. Stärken Sie auch den anderen Bürgern den Mut, indem Sie ihnen die Zuversicht geben, daß, wenn sie in den Raum des Deutschen Reiches eintreten, in einen reinlichen und sauberen Raum eintreten! Geben Sie durch Ihr Urteil Ausdruck, daß Sie Leute, die den Anschauungen und Betätigungen des Klägers huldigen, nicht als führende Männer für das
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 233. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/241&oldid=- (Version vom 5.1.2024)