Bernstein: Ich bemerke, daß das erste Gericht dem Zeugnis der Frau v. Elbe vollen Glauben geschenkt hat. – Graf Moltke: Ich bitte darum, hier nochmals sagen zu dürfen, daß ich niemals die Äußerung gebraucht habe: „Ich hasse diese Frau.“ Jene Äußerungen von der Ehe als Cochonnerie (Schweinerei) und so weiter habe ich nicht in der Wut gesagt und auch nie auf meine eigene Ehe bezogen. Ich will hier nochmals feststellen, daß ich gesagt habe: Wenn die Liebe und Hochachtung als sittliche Basis einer Ehe fehlt, dann ist tatsächlich die Ehe eine Schweinerei. – Sachverständiger Sanitätsrat Dr. Moll: Ich habe aus der Verhandlung keine Spur von Homosexualität des Grafen Moltke entnehmen können, keine Spur von homosexueller Veranlagung oder irgendwelcher homosexueller Richtung, weder bewußter, noch unbewußter. Ich kann sagen, daß ich nicht das geringste gefunden habe. Die Freundschaft mit dem Fürsten Eulenburg darf nicht so bewertet werden wie eine gewöhnliche Freundschaft. Selbst wenn solche zärtlichen Ausdrücke zwischen den Freunden gewechselt sind, wie behauptet worden, so muß man doch daran denken, daß es sich hier um eine Freundschaft handelt, die 40 Jahre währt, in welcher die beiden Freunde durch gemeinsame künstlerische Interessen verbunden sind. Ich habe während der ganzen Verhandlung absolut nichts von einem sogenannten femininen Einschlag bei dem Grafen Moltke bemerkt, keine Spur von weibischer Richtung. Höchstens könnte ein Übelwollender in dieser Beziehung vielleicht geltend machen, daß hier Graf Moltke hin und wieder ein Riechfläschchen benutzte. Aber selbst bei femininen Einschlägen kann man überhaupt nicht gleich auf Homosexualität schließen. Auch in dem Benehmen des Grafen gegenüber seiner Ehefrau ist nichts Homosexuelles zu bemerken. Bis kurz vor der Trennung der Ehe hat der Graf seine ehelichen Pflichten erfüllt. Ich lege den Aussagen der Frau v. Elbe gar keine Bedeutung bei. Den Satz „quaevis hysterica mendax“ kann ich nicht unterschreiben. Es gibt
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 297. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/305&oldid=- (Version vom 19.3.2024)