Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3 | |
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mitschuldig am Tode des Grafen Komarowski gewesen sei. – Während der Obmann den Wahrspruch verkündete, drang von der vor dem Gerichtsgebäude postierten, nach vielen Tausenden zählenden Menschenmenge ein furchtbarer Lärm in den Saal. Die Fenster mußten deshalb geschlossen werden. – Der Staatsanwalt beantragte gegen Naumow 3½, gegen Prilukow 10, gegen die Tarnowska 8 Jahre Zuchthaus. – Der Gerichtshof verurteilte Naumow zu 3½, die Tarnowska zu 8½, Prilukow zu 10 Jahren Zuchthaus. – Von der nahen Kirche Santi Apostoli ertönte das Ave Maria-Geläute in den Saal, als der Vorsitzende das Urteil verkündete. Die Angeklagten nahmen das Urteil ziemlich gefaßt auf. Die Tarnowska reichte Naumow zur Versöhnung die Hand! Alsdann wurden die Angeklagten von den Karabinieri einzeln abgeführt.
Hugo Friedländer: Interessante Kriminal-Prozesse von kulturhistorischer Bedeutung, Band 3. Hermann Barsdorf, Berlin 1911, Seite 74. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Friedlaender-Interessante_Kriminal-Prozesse-Band_3_(1911).djvu/82&oldid=- (Version vom 5.1.2023)